BGH zu Schadensersatz bei totem Dressurpferd
Ein wertvolles Dressurpferd verstarb kurz nach einer ärztlichen Behandlung, womit niemand rechnete. Ob das Tier für eine solche Reaktion anfällig sei, spiele im Rahmen des Schadensersatzes aber keine Rolle, solange niemand davon wusste – so das OLG. Der BGH sah das hingegen anders.
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