OLG Celle: (K)Ein Lambo als Mietwagen?
Das OLG Celle hatte kürzlich mit Schadensregulierung der Luxusklasse zu tun. Die Richter des 14. Zivilsenats mussten sich mit der Frage befassen, ob ein Unfallgeschädigter als Ersatz für seinen in Reparatur gegebenen Ferrari die Kosten für ein typengleiches Fahrzeug der Luxusklasse als Mietwagen in voller Höhe ersetzt verlangen kann – in diesem Fall einen Lamborghini. Im Leitsatz heißt es: "Grundsätzlich darf im Schadenfall ein typengleiches Luxusfahrzeug als Ersatz angemietet werden". Doch gilt dies schrankenlos oder kann dem Geschädigten zugemutet werden, für eine kurze Zeit auf die Luxusausstattung, das Prestige und die besondere Fahrfreude eines Sportwagens zu verzichten?
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