BGH: Diebstahl oder Betrug?
A. Sachverhalt (vereinfacht) A verbrachte den Abend des 7. April 2014 in seiner Wohnung und konsumierte Amphetamin in unbekanntem Umfang. Nachdem der Betäubungsmittelvorrat zur Neige gegangen war, kam er auf die Idee, den mit Drogen handelnden B "abzuziehen" und ihm, erforderlichenfalls unter Einsat...
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