BGH stärkt Rechte von Lebendorganspendern
Um des Lebensschutzes willen Denn die Einhaltung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes ist unabdingbare Voraussetzung, wenn – um des Lebensschutzes willen – die Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig gefördert werden soll, sagt der BGH in seinem Grundsatzurteil vom Dienstag (29. J...
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