Noch 60.000 offene Verfahren: VW will Einmalzahlungen anbieten
VW muss Schadensersatz für manipulierte Dieselautos zahlen. Der BGH entschied heute, dass der Autobauer im Rahmen von § 826 BGB haften muss. Es handelt sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung im Rahmen des „Dieselskandals“.
Worum geht es?
Der BGH hat heute entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Dies gelte selbst bei Gebrauchtwagen, die nicht bei einem VW-Vertragshändler erworben wurden. Mit seiner Entscheidung bestätigte der BGH nun ein Urteil des OLG Koblenz. Es handelt sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung im Rahmen des „Dieselskandals“. 2015 flog der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen auf. Ein bestimmter Motortyp hatte in Wirklichkeit einen viel höher Stickoxid-Emissionen, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Dies lag an einer eingebauten Software. Nach knapp 5 Jahren herrscht nun durch das käuferfreundliche Urteil des BGH Gewissheit für viele Verbraucher: Käufer können ihr Auto zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen – allerdings abzüglich der gezogenen Nutzungen.
BGH stellt vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest
Schon nach der ersten mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass die Chancen für VW nicht gut stehen (wir haben darüber berichtet). In dem Verfahren ging es um die Klage eines Besitzers eines VW Sharan. Aufgrund der Dieselaffäre wollte er seinen Gebrauchtwagen zurückgeben und den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. Der Kläger argumentierte, er habe auf die Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto erworben zu haben. Das OLG Koblenz sprach ihm eine Erstattung von rund 26.500 Euro zu, obwohl der Kaufpreis sich auf 31.500 Euro belief. Beide Parteien legten Revision ein: Der Sharan-Fahrer wollte den vollen Kaufpreis erstattet bekommen und VW wollte gar nichts zahlen. Bis zuletzt versuchte der Autobauer zu argumentieren, dass dem Kläger kein Schaden entstanden sei, da er das Fahrzeug habe vollständig nutzen können. In Karlsruhe haben die Richter aber heute einen Anspruch des Käufers aus § 826 BGB bestätigt. Seitens des BGH heißt es:
Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Beklagte dem Kläger aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB haftet. Das Verhalten der Beklagten im Verhältnis zum Kläger ist objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren.
Anders als VW stellte der BGH sehr wohl einen Schaden auf Seiten des Klägers fest. Durch das sittenwidrige Verhalten des Autobauers sei der Kläger dazu veranlasst worden, eine ungewollte vertragliche Verpflichtung einzugehen. Darin liege sein Schaden.
[…] weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war.
Die Rechtsfolge der Norm aus dem Deliktsrecht ist eindeutig: Der Kläger kann von VW Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeuges verlangen.
Streitpunkt Nutzungen
Höchstrichterlich musste auch die Frage um die gezogenen Nutzungen entschieden werden. Der BGH führte aus, dass der Sharan-Fahrer sich die Nutzungsvorteile auf Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müsse. Diese Entscheidung begründeten sie damit, dass er nicht besser gestellt werden dürfe, als er ohne den gewollten Vertragsschluss stünde.
VW will Einmalzahlungen anbieten
Der Autobauer äußerte sich inzwischen dahingehend, dass man den betroffenen Kunden Einmalzahlungen anbieten werde. Man halte dies für eine „pragmatische und einfache Lösung“. Die angekündigten Angebote begründete VW damit, dass sich viele der betroffenen Käufer gar kein neues Auto anschaffen möchten. Nach BGH-Rechtsprechung käme eine Erstattung aber nur Zug-um-Zug in Frage. VW kommentierte daher:
Einmalzahlungen halten wir deshalb für die beste Lösung, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Nach eigenen Angaben von VW sind noch rund 60.000 Verfahren anhängig. Der BGH gibt nun für die unteren Instanzen eine Leitlinie vor, die Verfahren könnten aber auch per Vergleich beendet werden. Für bereits abgeschlossene Verfahren hat das BGH-Urteil allerdings keine Wirkung mehr, so etwa für die rund 240.000 Diesel-Besitzer, die sich im Rahmen einer Musterfeststellungsklage auf einen Vergleich mit VW einließen. Sie bekamen durchschnittlich 15 Prozent des Kaufpreises zurück und behielten ihre Fahrzeuge.
Abschließend zeigte sich auch Rechtsanwalt Claus Dogenstein zufrieden. Der rechtliche Beistand des Klägers, der rund 21.000 weitere Mandanten vertritt, kommentierte:
Das Urteil bedeutet Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland und zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht.
Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:
- [Deliktische Anspruchsgrundlagen, § 826 BGB](https://jura-online.de/lernen/826-bgb/135/excursus?utm_medium=facebook&utm_source=organic&utm_campaign=Wusstest_Du_BGH_VW_muss_Schadensersatz_fuer_manipulierte_Dieselautos_zahlen)
- Beitrag vom 17. Mai 2020: *"[Showdown in Karlsruhe? BGH zum Dieselskandal](https://jura-online.de/blog/2020/05/17/showdown-in-karlsruhe-bgh-zum-dieselskandal/?utm_medium=facebook&utm_source=organic&utm_campaign=Wusstest_Du_BGH_VW_muss_Schadensersatz_fuer_manipulierte_Dieselautos_zahlen)"*
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