Niedersachsen verbietet religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte

Niedersachsen verbietet religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte

Und was ist mit Kreuzen an den Wänden?

Gesetzesänderung in Niedersachsen: Richter und Staatsanwälte dürften künftig keine religiöse Kleidung und Symbolik im Gerichtssaal tragen.

 

Worum geht es?

In Niedersachsen ist Richtern und Staatsanwälten künftig das Tragen religiöser Kleidung und Symbole im Gerichtssaal untersagt. In Hannover hat der Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, um die Neutralität der Justiz zu stärken. Verboten ist nun das Tragen sämtlicher sichtbarer Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) kommentierte: 

Nirgendwo ist die Neutralität so wichtig wie in einem Gerichtsverfahren. Die Justiz entscheidet über existenzielle Sachverhalte, sie ist dabei ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden. Diese innere Neutralität muss auch nach außen zum Ausdruck kommen.

Gesetzesänderung für mehr Neutralität

In welchem Umfang die Neutralitätspflicht des Staates im Gerichtssaal gelten muss, war bereits selbst oft Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Jüngst hatte das BVerfG die hessische Regelung, die muslimische Rechtsreferendarinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal untersagt, für rechtmäßig erklärt. Niedersachsen sorgt nun mit dem neuen § 31a Niedersächsisches Justizgesetz für Klarheit, was das Tragen von Symbolik angeht:
***  31a Niedersächsisches Justizgesetz:***

Wer in einer Verhandlung oder bei einer anderen Amtshandlung, bei deren Wahrnehmung Beteiligte, Zeuginnen oder Zeugen, Sachverständige oder Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sind, ihr oder ihm obliegende oder übertragene richterliche oder staatsanwaltliche Aufgaben wahrnimmt, darf keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.

 

Eingriff in Art. 4 I GG

Die Gesetzesänderung durch den Landtag greift in die Glaubensfreiheit aus Art. 4 I, II GG ein. Das tragen religiöser Symbolik ist unmittelbarer Ausfluss des Glaubens, der durch die Glaubensfreiheit geschützt ist. Ein Eingriff in das Grundrecht ist aber durch die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates gerechtfertigt, so auch jüngst das BVerfG (wir haben darüber berichtet). Der Staat handelt durch Personen, weshalb er sich deren Handeln – und auch das Auftreten – zurechnen lassen müsse. Insbesondere in der Justiz nehmen die Richter und Staatsanwälte eine klassisch-hoheitliche Rolle ein, bei der Neutralität zu wahren sei.

 

Kritik von Grünen, Zuspruch vom Richterbund

Allein die Grünen im Landtag in Hannover kritisierten die Neuregelung und bezeichneten sie als „Kopftuchverbot“. Justizministerin Havliza führte aber aus: 

Es geht nicht darum zu sagen: Wir wollen keine Muslima im öffentlichen Dienst oder in der Justiz. Das Gegenteil ist der Fall.

 

Außerdem gelte es für jegliche religiöse Symbolik, Männer seien im gleichen Maße wie Frauen betroffen. Als Beispiel führte die ehemalige Richterin die Kippa des Judentums an. Weiter erklärte das Landesjustizministerium, dass es bislang keine Richterin in Niedersachsen gebe, die ein Kopftuch tragen wolle.

Zuspruch hingegen gab es bereits im Vorfeld vom niedersächsischen Richterbund. Der Vorsitzende Frank Bornemann betonte, dass niemand, der vor Gericht steht, den Eindruck haben dürfe, dass er allein wegen seiner Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden würde. Gerade die Rechtsprechung sei in besonderer Weise an Neutralität gebunden.

 

Kreuz darf hängen bleiben

Die Gesetzesänderung lässt allerdings Symbolik an den Wänden außen vor. Vom Verbot sind etwa Kreuze an den Gerichtssaal-Wänden nicht betroffen. Havliza erklärte:

Das Recht wird durch Menschen gesprochen und nicht durch Säle.

Das Kreuz werde aber abgehängt, sollte ein Beteiligter dies verlangen. In Niedersachsen gibt es nur noch in Cloppenburg und Vechta Kreuze in Gerichten. Mit der Gesetzesänderung schließt sich Niedersachsen nun anderen Bundesländern an. Entsprechende Verbote gibt es bereits in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Berlin.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten und weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

 - [Glaubensfreiheit, Art. 4 I, II GG](https://jura-online.de/lernen/glaubensfreiheit-art-4-i-ii-gg/310/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Niedersachsen_verbietet_religioese_Symbole_fuer_Richter_und_Staatsanwaelte)

 - Beitrag vom 25. Februar 2020: *["BVerfG entscheidet über Kopftuchverbot einer Referendarin"](https://jura-online.de/blog/2020/02/28/bverfg-entscheidet-uber-kopftuchverbot-im-referendariat/utm_campaign=Wusstest_Du_Niedersachsen_verbietet_religioese_Symbole_fuer_Richter_und_Staatsanwaelte)*

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