Wusstest Du übrigens...?

EGMR zu „Oben-Ohne“-Protest in katholischer Kirche: Bewährungsstrafe verstößt gegen EMRK

Die Aktivistin protestierte „oben ohne“ vor dem Altar in einer katholischen Kirche und setzte sich für das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche ein. Das französische Gericht verurteilte sie dafür zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Strafe für (un-)verhältnismäßig hält, haben wir in diesem Beitrag für Dich zusammengefasst.

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OLG Zweibrücken zum Beschleunigungsgebot

Ein unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge Angeklagter befindet sich seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Angesichts des bisherigen Verfahrens sei das zu lange, so das OLG Zweibrücken, und moniert einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot. Das Gericht hat nun seine Freilassung angeordnet.

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