Gesichtserkennung entdeckt Anwältin einer gegnerischen Kanzlei

Gesichtserkennung entdeckt Anwältin einer gegnerischen Kanzlei

Angekommen in der Zukunft: Hausverbot durch Erkennungssoftware

Hausverbot für gegnerische Anwälte und Anwältinnen: In New York wurde einer Anwältin der Zutritt zum Musical verwehrt, die ihre Tochter begleiten wollte. Der Grund: Ihre Kanzlei klagte gegen den Betreiber des Veranstaltungsorts. Dazu wurde das Sicherheitspersonal nicht alleine auf die Frau aufmerksam – sondern durch Gesichtserkennungs-Software.

Worum geht es?

Vermutlich hatte sie sich auf einen schönen Musical-Abend mit ihrer Tochter gefreut, doch daraus sollte nichts werden: Als die 44-jährige Anwältin den Saal der Radio City Music Hall in New York betreten wollte, wurde sie vom Sicherheitspersonal hinaus verwiesen. Gegnerische Anwältinnen und Anwälte hätten Hausverbot, hieß es.

Vorab wurde sie zwar nicht nach ihren Personalien gefragt – das war aber auch gar nicht nötig. Per Gesichtserkennung habe der Eigentümer die Anwältin beim Betreten identifizieren können.

Hausverbot für alle Veranstaltungsorte, auch für Unbeteiligte

Auf den Fall aufmerksam machte unter anderem die New York Times: Der Anwältin aus New Jersey wurde der Zutritt zu der Radio City Music Hall im New Yorker Stadtteil Manhattan verwehrt, wo sie sich mit ihrer Tochter und derer Pfandfindergruppe das Stück „Christmas Spectacular“ anschauen wollte. „Spektakulär“ wurden aber nur die Momente am Einlass – den Rest des Abends musste die Anwältin nämlich vor der Tür auf ihre Tochter warten.

Die Frau wurde beim Betreten des Saales vom Sicherheitspersonal aufgehalten. Gegenüber der New York Times berichtete sie, dass die Personen sofort ihren Namen und ihre Arbeitsstelle kannten: Eine Kanzlei. Das Sicherheitspersonal teilte ihr mit, dass sie per Gesichtserkennungssoftware als eine gegnerische Anwältin identifiziert worden sei. Ihre Kanzlei habe Hausverbot, da sie gegen die MSG Entertainment Group, LLC (den Eigentümer) klagte.

Die Anwältin sei dabei kein Einzelfall: Das Hausverbot gelte für alle Kanzleien, die gegen das Unternehmen vorgehen würden – und das auch für alle Veranstaltungsorte der MSG Entertainment Group, LLC. Diese betreibt unter anderem auch das “Beacon Theatre”. Eine Ausnahme gebe es nicht, das Hausverbote gelte für alle Mitarbeiter:innen, auch für die, die nicht mit den Fällen betraut seien.

Umsetzung durch Gesichtserkennung

Umgesetzt werde dieses umfangreiche Hausverbot durch eine Software, die die Gesichter der eintretenden Personen scannt. Eine solche Gesichtserkennung, die eigentlich für den Kampf gegen Terrorismus und Schwerstkriminalität entwickelt wurde, hat natürlich seinen Preis. Es dürfte daher hilfreich sein, dass der Vorstandsvorsitzende der MSG Entertainment Group, LLC der umstrittene Milliardär James L. Doland ist – von ihm kommt auch das Hausverbot.

Und die Gesichtserkennungssoftware habe auch in diesem Fall zugeschlagen. In den amerikanischen Medien berichtete die Anwältin:

Sie kannten meinen Namen, bevor ich ihn ihnen sagte. Sie kannten die Firma, mit der ich zusammenarbeitete, bevor ich es ihnen sagte. Und sie sagten mir, dass ich nicht dort sein dürfe.

In einem Statement verteidigte sich die MSG Entertainment Group, LLC damit, dass alle Besucher:innen auf den Einsatz der Software hingewiesen würden.