Seit Mai 2020 hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine Vielzahl von Entscheidungen in den sog. Diesel-Fällen veröffentlicht. Dabei geht es bekanntlich um die Haftung der Fahrzeughersteller. Die Grundzüge dieser Haftung und ihrer prozessualen Geltendmachung hat der BGH schon im Jahr 2020 verdeutlicht. Die entsprechenden Entscheidungen haben wir an dieser Stelle ausführlich vorgestellt. In diesem Beitrag werden weitere Urteile besprochen, in denen der VI. Zivilsenat seine Rechtsprechung konkretisiert. Der Schwerpunkt liegt natürlich wieder auf solchen Rechtsfragen, die auch in den Zivilrechtsklausuren beider Staatsexamen eine Rolle spielen können.
WeiterlesenDie Entscheidung des VIII. Zivilsenats festigt die BGH-Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage. Eine Entscheidung mit hoher Relevanz für das zweite Examen, die aber auch für das erste Examen gut geeignet ist.
WeiterlesenBGH: Umfang der deliktischen Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung eines Gebäudes
Die vorliegende Konstellation des Falles gehört zu den Standardproblemen in zivilrechtlichen Prüfungsarbeiten. Die Entscheidung des BGH wird deshalb auch in den Prüfungsämtern gehörigen Anklang finden.
WeiterlesenDer BGH exerziert in diesem Fall schulmäßig verschiedene Fragen des (kaufvertraglichen) Rücktritts durch – lesenswert und examensrelevant!
WeiterlesenDie Prüfungsrelevanz des Bereicherungsausgleichs im Mehrpersonenverhältnis sollte allseits bekannt sein. Diese aktuelle Entscheidung zeigt aber vor allem, wie wichtig es ist, genau hinzuschauen. Nicht jeder Fall mit einer Anweisung ist auch ein Anweisungsfall.
WeiterlesenDie Entscheidung eignet sich als Grundlage einer Zwangsvollstreckungsklausur, weil sie deutlich macht, dass der Gerichtsvollzieher auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgreifen kann, wenn der Tenor des Urteils unklar ist, nicht jedoch auf andere, außerhalb des Titels liegende Umstände, wie bspw. die Schriftsätze im Erkenntnisverfahren. Sie schärft zudem den Blick für Anwaltsklausuren.
WeiterlesenIm ersten Teil der Entscheidung haben wir erfahren, dass der unter anderem für das Deliktsrecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH eine Haftung des Veranstalters generell abgelehnt hat. Nun möchten wir uns der Begründung des BGH widmen und besprechen zudem die wichtigsten prüfungsrelevanten Aussagen zur deliktischen Haftung nach § 823 I BGB und § 833 I BGB und der Haftung der Eltern.
WeiterlesenIm Mittelpunkt der Entscheidungen steht die Frage danach, wer für die schweren Verletzungen des Mädchens haftet. Der Veranstalter oder die Eltern?
WeiterlesenOLG Oldenburg: Dinklager Goldschatz
Ein Fall wie fürs Examen erdacht. Es kommen viele Anspruchsgrundlagen in Betracht, darunter solche, die eher nicht zum Standardrepertoire gehören, so dass hier besonders gut die Arbeit am Gesetz geprüft werden kann. Die Einkleidung in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe würde eine zusätzliche Besonderheit für das zweite Examen darstellen.
WeiterlesenBGH: Verbraucherwiderruf und Bürgschaft
Hat ein Bürge ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB? Die Entscheidung hat eine hohe Prüfungsrelevanz und ist in der kurzen Zeit seit ihrem Erscheinen auch schon Gegenstand einer Klausur im zweiten Examen gewesen. Die Kernaussage des BGH ist dabei denkbar einfach.
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