Zivilrecht

Aktuelle examensrelevante Entscheidungen des BGH in den Diesel-Fällen

Seit Mai 2020 hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs eine Vielzahl von Entscheidungen in den sog. Diesel-Fällen veröffentlicht. Dabei geht es bekanntlich um die Haftung der Fahrzeughersteller. Die Grundzüge dieser Haftung und ihrer prozessualen Geltendmachung hat der BGH schon im Jahr 2020 verdeutlicht. Die entsprechenden Entscheidungen haben wir an dieser Stelle ausführlich vorgestellt. In diesem Beitrag werden weitere Urteile besprochen, in denen der VI. Zivilsenat seine Rechtsprechung konkretisiert. Der Schwerpunkt liegt natürlich wieder auf solchen Rechtsfragen, die auch in den Zivilrechtsklausuren beider Staatsexamen eine Rolle spielen können.

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BGH zur Vollstreckung einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung

Die Entscheidung eignet sich als Grundlage einer Zwangsvollstreckungsklausur, weil sie deutlich macht, dass der Gerichtsvollzieher auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgreifen kann, wenn der Tenor des Urteils unklar ist, nicht jedoch auf andere, außerhalb des Titels liegende Umstände, wie bspw. die Schriftsätze im Erkenntnisverfahren. Sie schärft zudem den Blick für Anwaltsklausuren.

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BGH zur Haftung für den Unfall eines dreijährigen Kindes bei einem Reitturnier (Teil 2)

Im ersten Teil der Entscheidung haben wir erfahren, dass der unter anderem für das Deliktsrecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH eine Haftung des Veranstalters generell abgelehnt hat. Nun möchten wir uns der Begründung des BGH widmen und besprechen zudem die wichtigsten prüfungsrelevanten Aussagen zur deliktischen Haftung nach § 823 I BGB und § 833 I BGB und der Haftung der Eltern.

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OLG Oldenburg: Dinklager Goldschatz

Ein Fall wie fürs Examen erdacht. Es kommen viele Anspruchsgrundlagen in Betracht, darunter solche, die eher nicht zum Standardrepertoire gehören, so dass hier besonders gut die Arbeit am Gesetz geprüft werden kann. Die Einkleidung in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe würde eine zusätzliche Besonderheit für das zweite Examen darstellen.

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