Der Angeklagte versuchte, eine Beziehung zur Ehefrau seines besten Freundes aufzubauen, nachdem dieser Versuch scheiterte, tötete er den Ehemann und versteckte dessen Leichnam an einem unbekannten Ort. Wie entschied der BGH?
WeiterlesenVerurteilung wegen Mordes an einem 13-jährigen Jungen in einem Berliner Park rechtskräftig
Das Gerichtsverfahren um den Mord an einem 13-jährigen Jungen im Monbijoupark in Berlin ist abgeschlossen und das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte, der den Jungen nach einem belanglosen Vorfall mit einem Messerstich in die Herzgegend getötet hatte, wurde wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt. Im ersten Prozess wurde der Angeklagte lediglich wegen Totschlags verurteilt, doch die Revision der Mutter des getöteten Jungen führte zur Prüfung einer Verurteilung wegen Mordes. Das Gericht wertete das Tatmotiv des Angeklagten als niedrigen Beweggrund und verurteilte ihn deshalb wegen Mordes.
WeiterlesenDie Staatsanwaltschaft Berlin hat entschieden, dass zwei Aktivisten der “Letzten Generation” nicht wegen des Todes einer Radfahrerin angeklagt werden, die letzten Herbst bei einem Unfall mit einem Betonmischer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass die Straßenblockade der beiden Aktivisten nicht kausal für den Tod der Frau gewesen sei. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.
WeiterlesenRegelmäßig gerät bei der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern bei polizeilichen Diensthandlungen, zumeist im Rahmen von Verkehrskontrollen oder aber etwa auch bei vorläufigen Festnahmen, die Vorschrift des § 113 StGB in den Blick, also der strafbare (und gewaltsame) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn sich der oder die Kontrollierte nicht kooperativ und lediglich passiv verhält. Daher ist eine Wiederholung der materiellen Voraussetzungen des § 113 StGB sowie der Konkurrenzregeln in jedem Fall lohnenswert, wofür sich der vorliegende Urteilsticker bestens eignet.
WeiterlesenDie mögliche Rechtfertigung des Täters nach § 32 StGB, der in Notwehr gehandelt hat, ist rechtlich wie tatsächlich an einige Voraussetzungen geknüpft, deren Vorliegen sorgfältig geprüft werden müssen. Kann sich das Strafgericht nicht mit hinreichender Sicherheit davon überzeugen, ob eine Notwehrlage tatsächlich vorgelegen hat und/oder die Notwehrhandlung erforderlich gewesen ist, gilt „in dubio pro reo“.
WeiterlesenNachdem wir uns im ersten Teil unseres Urteilstickers mit dem Tatbestand der Aussetzung mit Todesfolge beschäftigt haben, schauen wir uns in diesem zweiten Teil den Totschlag durch Unterlassen und die unterlassene Hilfeleistung am Tatgeschehen um O an. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei stets die Frage nach der Garantenstellung unter Freunden.
WeiterlesenDieser interessante vom BGH entschiedene Fall beleuchtet die strafrechtlichen Folgen einer „Sauftour“, die mit dem Tod eines Beteiligten durch Ertrinken geendet hat. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage, ob die Täter – die mit dem späteren Opfer befreundet bzw. bekannt gewesen sind – eine Garantenstellung innehatten, die sie zum Tun verpflichtet hatte und die eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB nach sich gezogen hat.
WeiterlesenDieser interessante vom BGH entschiedene Fall beleuchtet die strafrechtlichen Folgen einer „Sauftour“, die mit dem Tod eines Beteiligten durch Ertrinken geendet hat. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage, ob die Täter – die mit dem späteren Opfer befreundet bzw. bekannt gewesen sind – eine Garantenstellung innehatten, die sie zum Tun verpflichtet hatte und die eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB nach sich gezogen hat.
WeiterlesenSachverhalte, bei denen die rechtswidrige Erlangung von Vermögensgegenständen und die Ausübung oder Androhung von Gewalt bzw. die Drohung mit Gefahr für Leib und Leben zeitlich und örtlich zusammenfallen, sind praktisch häufig anzutreffen, bereiten aber in strafrechtlicher Hinsicht mitunter Probleme bei der zutreffenden juristischen Einordnung. In den Blick zu nehmen ist in solchen Fällen regelmäßig der erpresserische Menschenraub nach § 239a StGB.
WeiterlesenEine Protestaktion, ein Gericht, zwei Urteile. Das AG Freiburg hatte über eine Aktion von Klimaaktivisten zu entscheiden. Die Urteile sind überraschend unterschiedlich. Ein Richter entschied sich dazu, den Klimaaktivisten freizusprechen. Die Richterin des anderen Urteils verhängt mit dem Urteil eine empfindliche Geldstrafe. Wie kann das sein?
Weiterlesen