#Strafrecht BT 2

BGH zur finalen Verknüpfung beim Raub und zur Tateinheit mit weiteren Delikten

In diesem aktuellen Fall geht es insbesondere um das sog. Finalitätskriterium beim Raub, das die Wegnahmehandlung mit dem Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels verknüpft. Das Finalitätskriterium wird von Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich verstanden – warum der BGH einen subjektiven Ansatz favorisiert, besprechen wir in diesem Urteilsticker. Zudem geht es um das Konkurrenzverhältnis im Sinne der §§ 52, 53 StGB.

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BGH zur Notwehr bei Auseinandersetzung im Drogenmilieu

Die mögliche Rechtfertigung einer Tathandlung – hier: gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – durch Notwehr i.S. von § 32 StGB ist sowohl praxis- als auch examensrelevant. Der Täter bleibt bei Annahme der entsprechenden Voraussetzungen straflos, weswegen es für ihn von erheblicher Bedeutung ist, ob er diese – in objektiver wie in subjektiver Hinsicht – bei der Tatbegehung auch erfüllt hat.

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Der Pfleger

Am 17. Februar begann der Prozessauftakt im Zusammenhang mit der größten Mordserie der deutschen Nachkriegsgeschichte: Niels H. wurde im Jahr 2019 von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Krankenpfleger hatte zwischen den Jahren 2000 und 2005 nachweislich 85 Patientinnen und Patienten umgebracht. In dem nun eröffneten Prozess sitzen insgesamt sieben frühere Vorgesetzte und Kollegen des ehemaligen Krankenpflegers auf der Anklagebank. Der Vorwurf lautet unter anderem: Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen.

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Geldforderung mit Schusswaffe eingetrieben: Selbst­hil­fe oder Nötigung?

Jüngst entschied der BGH, dass derjenige, der eine berechtigte Forderung mit einer Schusswaffe durchsetzen will, die Grenze der Selbsthilfe überschreitet und sich der Nötigung schuldig macht. Lässt sich der Geschädigte jedoch nicht einschüchtern, sondern wird Opfer eines Schusses, nachdem er die Waffe ergreifen wollte, muss dem BGH zufolge weder ein Mord noch eine besonders schwere räuberische Erpressung mit Todesfolge vorliegen. 

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BGH zu einer Geiselnahme der Ehefrau im Badezimmer

Der vorliegende Fall zeigt, dass auch im engsten Familienkreis Straftaten nach den §§ 239 ff. StGB, hier allem voran die Geiselnahme der Ehefrau, begangen werden können. Dafür ist eine saubere Subsumtion unter die Tatbestandsvoraussetzungen (insb. die „Bemächtigungslage“) erforderlich. Ferner eignet sich der Fall auch bestens zur Wiederholung weiterer Delikte im „Dunstkreis“ des § 239b StGB.

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BGH zu Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und Aussetzung mit Todesfolge (jeweils durch Unterlassen)

Die hier besprochene Entscheidung bietet Gelegenheit, nicht nur die Kenntnisse zum Vorsatz bei Tötungsdelikten zu wiederholen und zu vertiefen, sondern auch die Voraussetzungen einer Täterschaft durch Unterlassen (§ 13 StGB) sowie der von erfolgsqualifizierten Delikten zu wiederholen. Daneben sind auch die Ausführungen des BGH zum Konkurrenzverhältnis zwischen einem versuchten Totschlag und einer Körperverletzung bzw. einer Aussetzung mit Todesfolge durchaus lesenswert!

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