BGH bestätigt Urteil des LG Braunschweig im Verfahren (Mord ohne Leiche)

BGH bestätigt Urteil des LG Braunschweig im Verfahren (Mord ohne Leiche)

Mord ohne Leiche

Am 5. April 2023 hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ein Urteil des Landgerichts Braunschweig bestätigt, das den Angeklagten wegen Mordes, Unterschlagung und Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilte. Der Angeklagte hatte versucht, eine Beziehung zur Ehefrau seines besten Freundes aufzubauen, nachdem dieser Versuch scheiterte, tötete er den Ehemann und versteckte dessen Leichnam an einem unbekannten Ort. Das Landgericht stützte seine Feststellungen auf zahlreiche Indizien, einschließlich des Gebrauchs eines Mobiltelefonanschlusses, den der Angeklagte unter Vorlage eines verlorenen Personalausweises eines Dritten unter einem fremden Namen eingerichtet hatte, um Kontakt mit dem späteren Opfer aufzunehmen. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein, woraufhin es auf Verfahrens- und sonstige Rechtsfehler überprüft wurde. Doch wie entschied der BGH letztendlich? Der 6. Strafsenat des BGH kam zu dem Schluss, dass keine Verfahrens- oder sonstigen Rechtsfehler vorlagen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Verurteilung wegen Mordes, Unterschlagung und Missbrauchs von Ausweispapieren

Die maßgeblichen Vorschriften des StGB, die in diesem Fall relevant sind, sind der § 211 für Mord, der § 246 für Unterschlagung und der § 281 für den Missbrauch von Ausweispapieren. Der Angeklagte wurde wegen Mordes verurteilt, weil er den Ehemann aus niedrigen Beweggründen getötet hatte. Zudem wurde er wegen Unterschlagung verurteilt, da er sich rechtswidrig eine bewegliche Sache angeeignet hatte, und wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren, da er einen verlorenen Personalausweis eines Dritten unter einem fremden Namen eingesetzt hatte.

Der Leichnam des Opfers wurde bis heute nicht gefunden

Das Besondere an diesem Fall ist, dass die Leiche des Opfers bis heute nicht gefunden wurde. Die Polizei bat sogar in der Fernsehsendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” die Öffentlichkeit um Mithilfe bei der Suche nach dem Vermissten. Der Versuch blieb jedoch erfolglos. Eine Verurteilung wegen Mordes, obwohl keine Leiche als Beweismittel vorliegt, ist ein außergewöhnliches, aber nicht seltenes Ereignis in der juristischen Praxis.

Im Allgemeinen müssen in einem Mordprozess drei Hauptelemente nachgewiesen werden: Die Tat, die Identität des Opfers und die Schuld des Angeklagten. Das Fehlen einer Leiche stellt in der Regel eine große Hürde bei der Beweisführung dar, insbesondere wenn die anderen Beweismittel ebenfalls dünn sind. In diesem Fall hat das Landgericht seine Feststellungen auf zahlreiche Indizien gestützt. Unter anderem nutzte der Angeklagte zur Kontaktaufnahme mit dem späteren Tatopfer einen Mobiltelefonanschluss. Diesen hatte er einige Zeit vor der Tat unter Vorlage des in seinem Besitz befindlichen und als verloren registrierten Personalausweises eines Dritten unter fremdem Namen für sich einrichten lassen.

In der Vergangenheit sind Verurteilungen wegen Mordes ohne eine Leiche meist auf der Grundlage von Indizienbeweisen ergangen. Hierbei handelt es sich um Beweise, die auf Umständen basieren, die indirekt auf eine Straftat hinweisen. Zum Beispiel könnte ein Angeklagter in einer solchen Situation des Mordes verdächtigt werden, wenn er kurz nach dem Verschwinden des Opfers Verhaltensweisen zeigt, die darauf hindeuten, dass er die Tat begangen hat.

In jüngerer Zeit haben technologische Fortschritte in der forensischen Wissenschaft dazu beigetragen, Verurteilungen ohne eine Leiche zu ermöglichen. DNA-Analysen von Blut, Haaren oder anderen Geweben können dazu beitragen, ein Verbrechen nachzuweisen, ohne dass eine Leiche gefunden werden muss. Auch andere Technologien wie forensische Geologie, die Analyse von Satellitenbildern oder der Einsatz von Suchhunden können bei der Suche nach Beweisen ohne eine Leiche helfen.

Verurteilung im Fall von Armin Meiwes

Ein bekanntes Beispiel für eine Verurteilung ohne eine Leiche ist der Fall von Armin Meiwes, der im Jahr 2004 in Deutschland wegen Mordes verurteilt wurde, obwohl keine Leiche gefunden wurde. Meiwes hatte ein Opfer im Internet gesucht und getötet, bevor er Teile des Körpers gegessen hatte. Die Gerichte stützten sich in diesem Fall auf Chats und E-Mails, die zwischen dem Opfer und Meiwes ausgetauscht wurden, sowie auf Videoaufzeichnungen, die von der Tat aufgenommen wurden.

Insgesamt bleibt eine Verurteilung wegen Mordes ohne eine Leiche eine schwierige Angelegenheit für die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Aber mit den Fortschritten in der forensischen Wissenschaft und der Technologie können solche Fälle immer häufiger gelöst werden. Es bleibt jedoch wichtig zu betonen, dass eine Verurteilung in solchen Fällen immer auf einer sorgfältigen und umfassenden Beweisführung basiert.

(BGH, Beschluss vom 5. April 2023 – 6 StR 546/22)