AG Bremen: Rückzahlungsanspruch gegen den Tickethändler bei coronabedingter Absage der Veranstaltung
Vor kurzem haben wir an dieser Stelle ein Urteil des Amtsgerichts Bremen vorgestellt, in dem es um die Frage ging, ob der Ticketkäufer vom Verkäufer, der nicht zugleich Veranstalter war, die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann, wenn die Veranstaltung coronabedingt abgesagt wird . Die 9. Zivilabteilung des Amtsgerichts Bremen hatte das bejaht und ihre Auffassung in einem Urteil vom 1. Dezember 2020 bestätigt. Dagegen kommt die 8. Zivilabteilung dieses Gerichts ebenfalls am 1. Dezember 2020 zum gegenteiligen Ergebnis.
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