Sachverhalt
K kauft einen teuren Traktor von V. Da K den Kaufpreis nicht auf einmal zahlen kann, bestellt sein Bruder B dem V als Sicherheit eine Hypothek. Den Restkaufpreisanspruch tritt V an X ab. Als K erfährt, dass V ihm arglistig verschwiegen hat, dass der Traktor vor dem Kauf einen Unfall hatte, erklärt er gegenüber V, dass er sich vom Kaufvertrag lösen will.
Hat K gegen V einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits gezahlten Kaufpreises?
Hat X gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Restkaufpreises?
Hat X gegen B einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung?
Abwandlung
Nach all den Unannehmlichkeiten kauft K einen unfallfreien Traktor von Y. Da die von B bestellte Hypothek dem Y nicht ausreicht, legt D, der zweite Bruder des K, zusätzlich eine Bürgschaft ab. E, der dritte Bruder des K, übereignet außerdem als Sicherheit seinen Pkw zugunsten des Y. D zahlt später an Y.
Hat D gegen B einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung?
Was kann B tun, um eine mögliche Zwangsvollstreckung abzuwenden?
Hat D gegen E einen Anspruch auf Herausgabe des Pkw aus § 985 BGB?
Es kommt häufig vor, dass die Prüfungsämter der einzelnen Bundesländer Klausuren untereinander tauschen und sie in beiden Bundesländern parallel laufen lassen – sogenannter Ringtausch. Der Sachverhalt ist dann in beiden Bundesländern identisch oder unterscheidet sich in kleinen Nuancen. So wie hier - die Klausur aus dem Zivilrecht I lief im Januar 2021 sowohl in Niedersachsen als auch in NRW, nahezu identisch.
Schaue Dir die prüfungsrelevanten Lerninhalte zu diesem Fall an, damit Dir die Falllösung möglichst leicht von der Hand geht – vertiefe Dein Wissen zum Beispiel zu folgenden Themen:
- Gewährleistungsrechte im Kaufrecht: Rücktritt, §§ 437 Nr. 2 Var. 1, 346 I BGB
- Sachmängel im Kaufrecht
- Verletzung der Untersuchung- und Rügeobliegenheiten von Kaufleuten, § 377 HGB
- Culpa in contrahendo
- Abtretung, §§ 398 ff. BGB
- Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung, § 1147 BGB
- Rechtsfolgen der Zahlung bei der Hypothek
- Problem: Wettlauf der Sicherungsgeber
- Sicherungsübereignung
Viel Spaß und viel Erfolg beim eigenständigen Lösen der Klausur
Dein Jura-Online Team
Du möchtest weiterlesen?
Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.
Paket auswählenRelevante Lerneinheiten
- Rücktritt, §§ 437 Nr. 2, 1. Fall, 440, 323, 326 V, 346 ff. BGB
- Mängel, §§ 434, 435 BGB
- Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, § 377 HGB
- Culpa in contrahendo (cic), §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
- Abtretung, §§ 398 ff. BGB
- Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung, § 1147 BGB
- Rechtsfolgen der Zahlung bei der Hypothek
- Problem - Wettlauf der Sicherungsgeber
- §§ 929 S. 1, 930 BGB (Sicherungsübereignung)