#Sachenrecht 1

Des einen Freud, des anderen Leid – Gegrilltes schmeckt nicht immer

Prüfende nutzen gern fiktive Nachbarstreitigkeiten in Klausuren, um zivilrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche einzubauen. Examenskandidatinnen und Examenskandidaten sollten diese daher bei der Examensvorbereitung nicht vernachlässigen. In Sachsen handelte 2022 beispielsweise eine Examensklausur unter anderem von zwei Nachbarn, die sich über das Grillverhalten stritten. Wie lebensnah solche Fälle manchmal sein können, zeigt ein Rechtsstreit in Bad Tölz.

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Über ein Verbotsschild für Werbung am Briefkasten

Jedes Jahr entstehen über eine Millionen Tonnen an Reklamesendungen, Handzetteln und Flyern. Ob solche Werbemittel noch zeitgemäß sind, kann mit dem wöchentlichen Abfall in Frage gestellt werden. Mit einem Aufkleber "Bitte Keine Werbung" können sich potenzielle Empfänger gegen den Einwurf von Werbeprospekten wehren. Ob dieser Hinweis jedoch immer ausreicht, kommt ganz auf die Werbeform an. Persönlich adressierte Werbesendungen muss die Post zum Beispiel den benannten Empfänger zustellen.

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Zulässigkeit in AGB zum Ferneingriff in die Auflademöglichkeit einer Batterie

Die Entscheidung des BGH befasst sich mit der Frage, ob eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ist, die dem Vermieter einer Autobatterie für Elektrofahrzeuge erlaubt, die Auflademöglichkeit der Batterie mittels Fernzugriffs zu sperren, wenn der zugrunde liegende Mietvertrag für die Überlassung der Batterie gekündigt wird.

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OLG Celle: Zum gutgläubigen Erwerb eines entwendeten PKW

Die Entscheidung des OLG Celle befasst sich neben den hier dargestellten Rechtsfragen auch mit zahlreichen Fragen des Beweisrechts. Das Urteil enthält insbesondere Ausführungen zur sekundären Darlegungslast bezüglich der Einsichtnahme in die Fahrzeugpapiere. Diese Ausführungen sind zu Vereinfachungszwecken ausgeklammert und der Tatbestand entsprechend vereinfacht worden.

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Schadensersatzanspruch des Eigentümers gegen den Untermieter nach Zwangsräumung

Der Untermieter ist ein gern gesehener Gast in Examensklausuren. Oft taucht er zwar nur als derjenige auf, der die Untermiete an den Hauptmieter zahlt, die der Vermieter sodann vom Hauptmieter herausverlangt. Hin und wieder wird er aber auch direkt vom Vermieter in Anspruch genommen. Das passiert vor allem dann, wenn er die Wohnung nicht herausgibt – so wie im vorliegenden Fall.

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