Eine anspruchsvolle Klausur, für die fundierte Sachenrechtskenntnisse erforderlich sind. Außerdem geht es durch das BGB AT sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht.
WeiterlesenBGH: Schwarzarbeit als Grundstücksmangel?
Der BGH befasst sich genauer mit dem vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss und einer neuen Konstellation der bekannten Schwarzarbeiter-Fälle.
WeiterlesenVertrag für die Katz? Vodafone verlangte von einem „Herrn Gysmo“ Zahlungen für einen Komplettversorgungs-Vertrag. Das Problem: „Herr Gysmo“ ist ein Kater. Sind Tiere denn überhaupt rechtsfähig?
WeiterlesenUnterliegen ärztliche Aufklärungsformulare eigentlich der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB? Mit dieser Frage mussten sich die Richter des III. Zivilsenats des BGH jüngst beschäftigen. Sie entschieden, dass ärztliche Aufklärungsformulare gemäß § 307 III 1 BGB nur einer eingeschränkten Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.
WeiterlesenDer vorliegende Fall eignet sich zwar nicht in seiner konkreten Einkleidung, aber aufgrund seiner materiellen Ausgestaltung – ein Prokurist bewilligt eine Auflassungsvormerkung an einem fremden Grundstück - hervorragend für Klausuren. Ohnehin erfreuen sich Stellvertretungsprobleme großer Beliebtheit. Das gilt auch für die Prokura, deren Grundzüge Du schon im Studium kennen musst.
WeiterlesenVom BGB AT über das Schuldrecht bis hin zur ZPO. In dieser Klausur ging es quer durch das Zivilrecht.
Weiterlesen„Liebe kennt keine Regeln“? Doch, nämlich die des Zivilrechts. Eine Frau wollte einen Partnervermittlungsvertrag widerrufen, weil ihr drei Kandidaten-Vorschläge nicht zugesagt haben. Der BGH musste entscheiden. Ein Fall, der in ähnlichen Konstellationen gerne in Klausuren geprüft wird
WeiterlesenIn dieser Klausur gab es drei verschiedene Aufgaben zu drei verschiedenen Kaufvorgängen. Einmal quer durchs Zivilrecht: Vom BGB AT über das Kaufrecht bis hin zum Erbrecht und Familienrecht.
WeiterlesenDie Klausur betrifft das Darlehens- und Bürgschaftsrecht, wobei ein Darlehen unter Mitwirkung eines minderjährigen Prokuristen abgeschlossen wurde. Bei der zweiten Frage waren innerhalb des Rückzahlungsanspruchs die Rechtsnatur eines Vertrags über das Neubeschichten der Oberfläche einer Küche, Verjährungsfragen und kaufmännische Rügeobliegenheiten zu klären.
WeiterlesenBGH: Umfang der deliktischen Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung eines Gebäudes
Die vorliegende Konstellation des Falles gehört zu den Standardproblemen in zivilrechtlichen Prüfungsarbeiten. Die Entscheidung des BGH wird deshalb auch in den Prüfungsämtern gehörigen Anklang finden.
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