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Neues Kaufrecht und Vertrag über digitale Produkte: Die wichtigsten klausurrelevanten Änderungen (Teil 1/4)

Der deutsche Gesetzgeber musste zwei europäische Richtlinien umsetzen und neue Vorschriften schaffen, die für ab dem 01.01.2022 geschlossene Verträge gelten. Diese Neuregelungen betreffen zum einen das überaus klausurrelevante Kaufrecht. Zum anderen ist mit den §§ 327 ff. BGB n.F. im Allgemeinen Vertragsrecht ein neuer Abschnitt geschaffen worden, der sich mit Verträgen über „digitale Produkte“ befasst. Viele sprechen im Hinblick auf diese umfangreichen neuen Vorschriften von einem „Neuen Schuldrecht“ oder der „größten Schuldrechtsreform seit 20 Jahren“. Wir zeigen Dir, welche Änderungen wirklich wichtig sind.

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