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Neues Urteil zum Pferdekauf vom OLG Oldenburg

Pferde-Fälle sind absolute Klassiker im Mängelgewährleistungsrecht und daher sehr examensrelevant. Der Fall, der kürzlich vom Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden wurde, ist daher besonders spannend. Geklagt hatte die Käuferin eines Freizeitpferdes. Sie hält die Vergangenheit als Rennpferd ihres erworbenen Pferdes für einen Mangel. Das Gericht musste entscheiden, ob sie den Vertrag rückabwickeln kann.

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Examensreport: ZR III 1. Examen April 2023 in Berlin

Die V Autohaus GmbH betreibt ein Autohaus. Allein vertretungsberechtigter und alleiniger Geschäftsführer ist der H. K will zum privaten Gebrauch ein Elektroauto kaufen. Die V bietet ein solches zum Preis von 90.000 Euro an. Dabei wird das Auto verkauft, die Batterie allerdings wird nur vermietet. Die V nutzt für den Mietvertrag ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Geschäftsmodell: Handwerker-Widerruf

Verbraucherschutz gilt als heilige Kuh im Zivilrecht. Wohl kaum ein Fall ist denkbar, bei dem ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher schutzwürdig ist - zumindest bis jetzt. Jetzt hat der BGH nämlich über einen ungewöhnlichen Fall entschieden und ungewöhnliche Fälle verdienen das Prädikat äußerst prüfungsrelevant. Auf den ersten Blick beginnt dieser noch wenig überraschend - Zwei Verbraucher erklären gegenüber einem Unternehmer den Widerruf eines geschlossenen Vertrages. Ein Widerrufsrecht leiteten sie aus dem Umstand ab, dass es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft handele. Doch sind sie auch im Recht?

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BGH zu Schadenersatz bei mangelbedingtem Minderwert

Der BGH befasst sich in seinem Urteil vom 25. Mai 2023 mit der Frage, ob der Käufer, der von dem Verkäufer im Rahmen des kleinen Schadensersatzes gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I BGB Ausgleich des mangelbedingten Minderwerts der Kaufsache verlangt, auf wesentlich geringere Mängelbeseitigungskosten verwiesen werden kann. Im Ergebnis verneint der BGH dies jedenfalls dann, wenn der Mangel damit nicht ohne Zweifel behoben werden kann.

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Vertragsschluss durch Emoji?

Pro Tag werden über 10 Milliarden Emojis verschickt. Wahrscheinlich hast Du auch schon einmal den "Daumen-hoch-Emoji" verwendet, um Deine Zustimmung oder Lob auszudrücken. Doch kann die Versendung eines solchen kleinen Bildchens so weitreichende Auswirkungen wie einen Vertragsschluss haben? Über diese hochaktuelle Frage musste nun ein kanadisches Gericht entscheiden.

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61.000 Euro Rückzahlungsbetrag für ursprünglich 9.200 Euro Studienförderung?

Eine vielversprechende Fördervereinbarung entpuppte sich als rechtliches Labyrinth für eine Studentin. Im Jahr 2008 unterschrieb sie einen Vertrag, der ihr monatliche Zahlungen sowie eine Einmalzahlung zusicherte. Doch als die Rückzahlung der Förderung anstand, sah die junge Frau sich plötzlich einer horrenden Zahlungsverpflichtung ausgesetzt. Die Geförderte hält den Vertrag für einen Darlehensvertrag und außerdem für sittenwidrig. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main ihre Klage abwies, gab die Klägerin nicht auf und legte Berufung ein. Interessant ist hier nicht nur die Entscheidung des Gerichts, sondern auch dessen Ausführungen zur Einordnung der Vertragsart.

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ZR I 1. Examen April 2023 in Niedersachsen und Berlin

Die V hat seinerzeit ein Grundstück gekauft und darauf ein Haus durch Bauunternehmer U errichten lassen. Nun möchte sie sich räumlich vergrößern und will das Haus an die K verkaufen. Sie schließen einen als "Kaufvertrag über ein Wohnhaus" bezeichneten Vertrag beim Notar und lassen eine Standardklausel eintragen, wonach - in Bezugnahme auf die vorherige Besichtigung- alle Mängel in Bezug auf Größe, Güte und Beschaffenheit ausgeschlossen sind.

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Kurioser Champagnerstreit durch Zahlung von 13.000 Euro beendet

Der Fall klingt wie ein bekannter BGB AT Klassiker: Ein Gast bestellt ein Getränk und behauptet später, er hätte verstanden, dass das Getränk zu einem niedrigeren Preis erhältlich gewesen wäre. Hier geht es um eine außergewöhnlich große Flasche Champagner zu einem “günstigen” Preis. Eine kuriose Geschichte aus dem Rheinland schaffte es bis vor das LG Düsseldorf, fand nun aber ihr überraschendes Ende. Ein Gast aus Neuss akzeptierte den Preis von 13.000 Euro für eine überaus große Flasche Champagner, die er vor fast einem Jahr in einem Restaurant in Frankfurt bestellt hatte.

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