#BGB AT

Duveneck/Leibl

A. Sachverhalt Der Kläger verlangt von dem Beklagten mit der im Juli 1985 eingereichten Klage in erster Linie Herausgabe des Ölgemäldes "Bildnis eines jungen Mannes". Am 19. März 1984 verkaufte der Kläger das ihm gehörende Bild zum Preis von 6.000 DM an den Beklagten. Eine Quittung vom selben Tage e...

Weiterlesen
Schwarzarbeiter-Fall

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten aus abgetretenem Recht restlichen Werklohn in Höhe von 20.505,00 DM und Zinsen. Der Ehemann der Klägerin, der Zeuge S., führte 1985 und 1986 für den Beklagten Handwerksarbeiten durch, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein und ohne einen Gewerbebetrieb angemeldet zu haben. Beides war dem Beklagten bekannt. Er hat an S. für dessen Leistungen mindestens 4.500,00 DM gezahlt. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hat S. nicht abgeführt. Die von ihm behaupteten Restwerklohnforderungen hat S. an die Klägerin abgetreten.

Weiterlesen