#BGB AT

A. Sachverhalt Die Klägerin nimmt in Schleswig-Holstein die Grundversorgung mit Strom wahr. Sie begehrt von dem Beklagten eine Vergütung in Höhe von 32.514,09 € für Stromlieferungen, die sie für das Grundstück S. Straße, Sc., im Zeitraum vom 1. Februar 2007 bis zum 30. November 2010 erbrachte. Der B...

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A. Sachverhalt Der Kläger bewohnt zusammen mit seiner Mutter, der Witwe Marie M., eine Wohnung im Hause H., W.. Das Grundstück ist im Jahre 1931 von seiner Schwester Sophie M. erworben worden, die am 23. August 1943 verstorben und von ihrer Mutter beerbt worden ist. Durch Vertrag vom 10. Januar 1946...

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Zwergenweitwurf

Was harmlos klingt, ist juristisch hochbrisant: Der sogenannte „Zwergenweitwurf“ verstößt laut Verwaltungsgericht gegen die Menschenwürde und damit gegen die guten Sitten i.S.d. § 33a GewO. Eine wichtige Entscheidung zur Reichweite der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 I GG, zur Sittenwidrigkeit und zum Schutzauftrag des Staates aus Art. 1 I GG – absolut klausurrelevant!

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