#2. Examen

Wie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 2)

Im ersten Teil unserer Reihe „Wie schreibe ich ein Zivilurteil?“ haben wir uns zunächst mit dem allgemeinen Aufbau eines Zivilurteils befasst, der sich im Kern aus § 313 ZPO ergibt, und sodann das Rubrum (§ 313 I Nr. 1-3 ZPO) dargestellt. Heute befassen wir uns mit dem nächsten Abschnitt des Zivilurteils, nämlich mit der Urteilsformel oder dem sogenannten Tenor (§ 313 I Nr. 4 ZPO).

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Wie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 1)

Auch wenn die Anfertigung eines Rubrums wenig aussagt über die juristischen Fähigkeiten und Kenntnisse einer Referendarin oder eines Referendars, ist es Grundlage des ersten Eindrucks der Korrektorin oder des Korrektors von einer Klausur - dieser Effekt sollte nicht unterschätzt werden! In der kommenden Woche werde wir uns mit den Grundfragen des Tenors eines Zivilurteils befassen.

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