#Zwangsvollstreckungsrecht

Pfandfreigabe-Fall

Besteht zwischen dem Vollstreckungsgläubiger und dem Eigentümer der gepfändeten Sache, der nicht Vollstreckungsschuldner ist, eine rechtliche Sonderverbindung, auf deren Grundlage dem Gläubiger ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB zugerechnet werden kann? Es geht hier um materiell-rechtliche Ansprüche aus der Zwangsvollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen – zivilrechtliches Hochreck könnte man sagen.

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Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)   Hier geht es zum Video der kostenlosen Klausurbesprechung: ZR III Dezember 2016 Nordrhein-Westfalen   Sachverhalt 1: Die V-GmbH vermietet Kräne. Die M-GmbH möchte von V einen bestimmten Kran mieten, den die V allerdings nicht vorrätig hat. Daraufh...

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