A. Sachverhalt Der Angeklagte mietete bei zwei Autovermietern Kraftfahrzeuge zum Selbstfahren. Beide Male legte er bei Vertragsabschluss seinen Führerschein vor, den er trotz rechtskräftigen Entzuges seiner Fahrerlaubnis aus ungeklärten Gründen noch in Besitz hatte.   B. Worum geht es? Die Strafkamm...

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