LG Berlin zu getötetem Zwilling: Wann beginnt das Menschsein?

LG Berlin zu getötetem Zwilling: Wann beginnt das Menschsein?

Wen schützt unser Strafrecht?

Das LG Berlin hat zwei Ärzte wegen Totschlags verurteilt, die einen Zwilling getötete haben. Sie beriefen sich auf einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch.

 

Worum geht es?

In Berlin wurden zwei Frauenärzte vom Landgericht wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilt. 2010 brachte eine 27 Jahre alte Patientin bei einer Zwillingsgeburt per Kaiserschnitt ein gesundes Kind zur Welt. Der andere Fötus wurde mit einer Kaliumchlorid-Injektion durch die Ärzte getötet. Der Eingriff war mit der Mutter abgesprochen, da im Vorfeld bei dem getöteten Zwilling bereits ein schwerer Hirnschaden festgestellt wurde. Daraufhin hatten sich die Eltern für eine Spätabtreibung entschieden, die allerdings erst bei der Geburt vorgenommen wurde. Das Gericht sah darin den Totschlag gemäß § 212 I StGB gemeinschaftlich verwirklicht.

 

Selektiver Fetozid

In einer Konstellation wie der vorliegenden mit all seinen Umständen wäre es sogar rechtlich zulässig und auch medizinisch geboten gewesen, den Fötus vor der Geburt im Mutterleib zu töten. Bei einer gezielten Tötung im Mutterleib noch vor Beginn der Geburt handelt es sich um einen besonderen Fall des sogenannten „Selektiven Fetozid“. Dieser resultiert aus § 218a StGB, der die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs normiert. Dieser „greift“ allerdings nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Ein selektiver Fetozid kann aber auch nach der 12. Schwangerschaftswoche außerhalb des § 218a II StGB in Betracht kommen, und zwar nach den Grundsätzen des Defensivnotstands. Ein solcher ist dann anzunehmen, wenn der eine Fötus zu einer tödlichen Gefahr für den anderen wird. Die Ärzte seien davon ausgegangen, dass ihr Handeln rechtmäßig war, weil sich das zu tötende Kind bei Setzung der Injektion noch im Mutterleib befand.

Beginn des Menschseins

Die Richter des LG Berlin lehnten aber einen gerechtfertigten Eingriff aus zwei Gründen ab. Die Ärzte haben die Eröffnungswehen abgewartet und den gesunden Fötus zur Welt gebracht. Für diesen bestand überhaupt keine Gefahr mehr. Der andere Fötus sei sehr wohl lebensfähig gewesen, so ein Sachverständiger. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass die Ärzte genug Erfahrung hätten, um zu wissen, dass sie zu einer solchen Tötung nicht befugt gewesen seien. Insgesamt also ein viel zu spätes Handeln der Ärzte, was einen selektiven Fetozid folglich ausschließt. Denn es handelte sich bei dem getöteten Zwilling bereits um einen Menschen.

Im strafrechtlichen Sinn beginnt das Menschsein sobald die Eröffnungswehen einsetzen, also mit dem Beginn des Geburtsaktes. Im Unterschied dazu beginnt das Leben im zivilrechtlichen Sinne nach § 1 BGB erst mit der Vollendung der Geburt, mit der vollständigen Trennung des Kindes vom Mutterleib. Dass der strafrechtliche Schutz weiter gefasst ist, wird mit seinem Schutzzweck begründet: Während es im Zivilrecht um die Zuerkennung der Rechtsfähigkeit geht, soll im Strafrecht bereits der Geburtsvorgang als Gefahrsituation für das Kind geschützt werden. So können (insbesondere auch fahrlässige) Tötungs- und Körperverletzungsdelikte einbezogen werden. Früher wurde der Geburtsbeginn bei den sogenannten Presswehen angenommen. Da sich unser medizinisches Wissen aber stets weiterentwickelt, ist heutzutage der Geburtsbeginn mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen anzunehmen. Diese lagen hier vor. Es ist darüber hinaus gleichgültig, ob die Eröffnungswehen spontan, künstlich oder durch einen operativen Eingriff wie bei einem Kaiserschnitt entstehen. Die Richter sahen hier, dass der Fötus mit der Öffnung der Gebärmutter ein Mensch wurde. Seine Tötung stellt somit einen Totschlag dar.

Das Gericht würdigte aber die milderen Umstände des Falles, sodass die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die verurteilten Ärzte haben bereits angekündigt, Revision einzulegen.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten zu diesem Thema an:

 - [**Totschlag, § 212 StGB**](https://jura-online.de/lernen/totschlag-212-stgb/749/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_LG_Berlin_zu_getoetetm_Zwilling_Wann_beginnt_das_Menschsein)

 - [**Überblick über Rechtfertigungsgründe**](https://jura-online.de/lernen/rechtfertigungsgruende-ueberblick/409/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_LG_Berlin_zu_getoetetm_Zwilling_Wann_beginnt_das_Menschsein)