Rose-Rosahl

Rose-Rosahl

Dieser Klassiker der Strafrechtsgeschichte ist nunmehr über 150 Jahre alt, enthält aber Probleme, die noch heute prüfungs- und ausbildungsrelevant sind und die Gerichte auch heute noch beschäftigen. Es geht insbesondere um den Tatumstandsirrtum im Sinne von § 16 StGB, den error in persona und den Anstiftervorsatz.

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A. Sachverhalt Die Beklagten sind Mieter eines mehrstöckigen Hauses der Kläger in Berlin mit einer Fläche von etwa 270 m2. Das Haus nutzen sie zu Wohnzwecken und – soweit die Räume im Erdgeschoss betroffen sind – zum Betrieb einer Hypnosepraxis. Der Mietvertrag wurde am 20. November 2006 unter Verwe...

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