Jahrelang Gift auf die Pausenbrote seiner Arbeitskollegen gestreut
Lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt: Der BGH hat die Revision im „Pausenbrot-Prozess“ verworfen. Die Verurteilung zur Höchststrafe ist damit rechtskräftig.
Worum geht es?
Die Verurteilung von Klaus O. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig. Vergangene Woche hat der BGH das Urteil des LG Bielefelds bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Damit findet ein Prozess sein Ende, der über Bielefeld hinaus in Deutschland für Aufmerksamkeit sorgte. Der Angeklagte streute zwischen 2015 und 2018 mehrmals Gift auf die Pausenbrote und in die Getränke seiner Arbeitskollegen. Mutmaßlicher Tatort: Der Pausenraum eines Armaturenherstellers mit 800 Mitarbeitern in Schloß Holte-Stukenbrock. Dort arbeitete Klaus O. bereits seit 38 Jahren als Schlosser.
Irreparable Schäden und Tod
Durch seine Anschläge wurden drei seiner Kollegen schwer vergiftet. Er nutzte Chemikalien wie Bleiacetat, Cadmium und Quecksilber. Seinen ehemaligen Vorarbeiter soll er so schwer vergiftet haben, dass er wegen Magenkrämpfen und inneren Blutungen mehrfach stationär behandelt werden musste. Schließlich führte es zum Nierenversagen, bis heute ist der Mann auf eine mehrmalige Dialyse in der Woche angewiesen. Am schwersten traf es allerdings einen jungen Werkstudenten, der Opfer einer hochtoxischen Quecksilberverbindung wurde. Er fiel für mehrere Jahre ins Wachkoma, bis er Anfang 2020 verstarb.
Aufklärung wie im Krimi
Klaus O. wurde schließlich durch Videoaufnahmen überführt. Die Kamera wurden von dem Betrieb installiert, nachdem dieser von einem der Opfer auf die Möglichkeit von Anschlägen aufmerksam gemacht wurde. Einer der Männer war misstrauisch geworden, weil er Verunreinigungen auf seinem Pausenbrot entdeckte. Seitdem achtete er genau auf die Zubereitung seiner Brote, bis er erneut beim Auspacken im Pausenraum Verunreinigungen feststellte. Klaus O. wurde festgenommen. Die zuständige Mordkommission entdeckte in seinem Haus ein eingerichtetes Giftlabor, in dem er die Substanzen wohl vorbereitete. Alle gefundenen Substanzen waren bei richtigen Dosierungen in der Lage, schwere Organschäden und den Tod hervorzurufen. Die Stoffe habe sich der Angeklagte im Internet besorgt.
Außerdem untersuchte die Mordkommission weitere Krankheits- und Todesfälle in dem Betrieb. Dabei machte sie 21 weitere Verdachtsfälle aus. Ob der Angeklagte weitere Menschen vergiftete oder sogar getötet hat, wird sich vermutlich nie klären lassen.
Motiv bis heute unklar
Bis heute ist das Motiv von Klaus O. unklar. Während des Prozesses äußerte er sich nicht. Während seiner Untersuchungshaft sprach ein psychiatrischer Gutachter mit ihm. Nach dessen Ausführungen habe der Angeklagte beobachten wollen, wie das Gift wirkt. Er berichtete:
Seine Äußerungen zu seinem Motiv kamen mir vor wie bei einem Wissenschaftler, der ausprobiert, wie Stoffe wirken bei einem Kaninchen.
Auch der Staatsanwalt kann auf ein Motiv nur schließen lassen. Seinen Ausführungen nach sei es Klaus O. darum gegangen, „zu sehen, wie seine Kollegen vor seinen Augen langsam an körperlichem Wohlbefinden einbüßen und auf Grund der Art der Vergiftung Schmerzen und Qualen erleiden“. Dabei sei der Angeklagte heimtückisch und grausam vorgegangen. Er habe sich am langsam einsetzenden Siechtum seiner Kollegen ergötzen wollen.
Deshalb fiel das Urteil gegen Klaus O. so schwer aus. Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, dass die Schuld von Klaus O. wegen der Folgen für die Opfer besonders schwer wiege. Weiter bezeichnete er ihn als eine Gefahr für die Allgemeinheit:
Bei Ihnen wurden Stoffe gefunden, die gefährlicher sind als Kampfstoffe, die im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurden.
Revision verworfen
Klaus O. wurde daher vom LG Bielefeld unter anderem wegen versuchten Mordes – den sah das Gericht im Anschlag auf den Kollegen, der später ins Wachkoma fiel und verstarb – schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Weiter stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Das Urteil fällt damit vergleichsweise hoch aus, eine lebenslange Freiheitsstrafe werde bei Mordversuchen nur selten verhängt. Klaus O. legte gegen das Urteil Revision ein: Seine Verteidiger sahen nur Beweise, die ihren Mandanten wegen Körperverletzungsdelikten überführen. Sie forderten daher eine Freiheitsstrafe von höchstens neun Jahren.
Der BGH hat die Revision aber nun verworfen. Das Urteil des LG Bielefelds ist damit rechtskräftig.
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- [Mord, § 211 StGB](https://jura-online.de/lernen/mord-211-stgb/748/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_BGH_bestaetigt_lebenslange_Freiheitsstrafe_im_Pausenbrot-Prozess)
- [Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB](https://jura-online.de/lernen/gefaehrliche-koerperverletzung-224-stgb/835/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_BGH_bestaetigt_lebenslange_Freiheitsstrafe_im_Pausenbrot-Prozess)
- [Schwere Körperverletzung, § 226 StGB](https://jura-online.de/lernen/schwere-koerperverletzung-226-stgb/744/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_BGH_bestaetigt_lebenslange_Freiheitsstrafe_im_Pausenbrot-Prozess)
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