Neue Regelungen in der StVO: Was ändert sich?

Neue Regelungen in der StVO: Was ändert sich?

Radfahrer stärken, Rettungsgassen sichern, Rasern entgegenwirken

#Fahrradland: Ab sofort gelten im Straßenverkehr neue Regelungen. Die StVO-Novelle möchte Radfahrer stärken, Rasern entgegenwirken und Carsharing fördern.

 

Worum geht es?

Am 28. April 2020 traten zahlreiche Änderungen der StVO in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Leitung von Andreas Scheuer (CSU) kündigt die Neuregelungen mit „#Fahrradland“ an. Im Mittelpunkt steht ein erhöhter Schutz für Fahrradfahrer, für Vergehen beim Autofahren ist ab sofort mit erhöhten Bußgeldern zu rechnen. Scheuer verkündete, dass die neuen Regeln insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer stärken sollen. Die StVO-Novelle wurde im Herbst 2019 ausgearbeitet, der Bundesrat hat ihr Mitte Februar 2020 mit einigen Änderungsvorschlägen zugestimmt. Die überarbeitete Novelle wurde am 27. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit am folgenden Tag in Kraft.

 

#Fahrradland

Die zahlreichen Änderungen durch die StVO-Novelle kommen insbesondere den Fahrradfahrern zugute. Ihnen soll die Mobilität im Straßenverkehr deutlich erleichtert werden. So müssen Autos ab sofort einen Mindestabstand von 1,50 Meter wahren, wenn sie Fahrradfahrer überholen wollen. Außerhalb von Ortschaften sind es sogar 2 Meter. LKW mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Für Autofahrer wurden die Bußgelder für Parken auf Geh- und Radwegen deutlich angehoben. Außerdem kostet das Parken und Halten in der zweiten Reihe ab sofort mehr: Früher wurde das Vergehen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 20 Euro geahndet, nun sind es 55 Euro. Sollte dabei der Verkehr behindert oder sogar gefährdet werden, können bis zu 100 Euro anfallen – plus Punkt in Flensburg.

Im Straßenverkehr werden sich ab sofort auch neue Verkehrszeichen finden lassen, die den Radverkehr regeln. Der bekannte „grüne Pfeil“ für das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel gilt nun auch für Radfahrer, wenn ein Fahrrad abgebildet ist. Außerdem wurde ein Schild mit einem Lastenfahrrad eingeführt. Mit diesem Verkehrszeichen sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, etwa Parkbereiche oder Ladezonen. Schließlich werden Fahrradzonen speziell gekennzeichnet. Dies wird durch ein weißes Schild mit einem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis ermöglicht, beschriftet mit „ZONE“. In diesen Fahrradzonen dürfen Autofahrer eine Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschreiten, der Radverkehr darf nicht behindert oder gefährdet werden.

Außerdem wird durch die Neufassung der bestehenden Regelungen klargestellt, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen. Nur in Situationen, in denen dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden können, muss hintereinander gefahren werden.

 

Rettungsgassen sichern, Rasern entgegenwirken

Das Thema „Rettungsgasse“ hat ebenfalls eine besondere Bedeutung in der Novelle. Scheuer äußerte sich:

[…] ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert.

Einem Missbrauch der Rettungsgasse soll durch die StVO-Novelle entgegengewirkt werden. Schon bisher wurde es bestraft, sollte keine Rettungsgasse gebildet werden. Fahrer mussten mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro rechnen, dazu kamen zwei Punkte. Durch die Neuregelungen kommt jetzt aber auch noch ein Monat Fahrverbot hinzu. Dabei muss ein Rettungsfahrzeug nicht konkret behindert worden sein, das bloße Auslassen der Bildung einer Rettungsgasse genügt. Außerdem muss ein Fahrer ab sofort seinen Führerschein abgeben, wenn er eine Rettungsgasse nutzt, um schneller durch den Stau zu kommen.

Ein Fahrverbot droht nun auch früher bei Temposündern. Innerhalb Ortschaften lag die Grenze bisher bei einer überhöhten Geschwindigkeit von 26 km/h. Sie wurde nun gesenkt: Wer innerhalb von Ortschaften mehr als 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat, einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Außerhalb von Ortschaften ist die Grenze für den Führerscheinentzug bei 26 km/h zu viel geblieben.

Außerdem möchte die Regierung dem sogenannten „Auto-Posing“ entgegenwirken. Wer nur zur Show mit dem Auto hin- und herfährt (geschwindigkeitsunabhängig), muss mit einem Bußgeld von nun nicht mehr 20 Euro, sondern 100 Euro rechnen. Grund dafür ist, dass mit dem „Auto-Posing“ eine Lärm- und Abgasbelästigung für andere Menschen einhergehen kann.

 

Carsharing stärken

In der StVO-Novelle sind schließlich auch Regelungen enthalten, die das Carsharing betreffen. Auf dem Internetauftritt des BMVI heißt es:

Wir schaffen Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern.

 

So ermöglicht ein neues Symbol Carsharing-Fahrzeugen ein einfacheres Parken. Sollten auf den speziell für Carsharing-Fahrzeuge reservierten Parkplätzen andere Fahrer ihre Fahrzeuge abgestellt haben, kann dies 55 Euro kosten. Um Carsharing-Fahrzeuge besser zu erkennen, wurde außerdem eine neue Plakette an der Windschutzscheibe eingeführt.