Wenn der Korrektor an Deiner Klausurbearbeitung beanstandet, Du habest „juristische Kraftausdrücke“ verwendet, dann hast Du in der Regel weder geflucht noch Formalbeleidigungen ausgesprochen. Es geht vielmehr um Begriffe wie „eindeutig“, „offensichtlich“, „zweifelsohne“, „unproblematisch“ und „unstreitig“.
Diese juristischen Kraftausdrücke fallen jedes Mal auf wie eine bunte Kuh, die durch den Raum fliegt. Der Korrektor merkt sofort, dass etwas faul ist, und nimmt Witterung auf. Was aber ist so auffällig an der Verwendung dieser Kraftausdrücke? Ganz einfach: Sie dürften in der Klausur gar nicht auftauchen, weil es keinen vertretbaren Anwendungsfall für sie gibt.
Hier die Gründe dafür:
I. Das Etikett „eindeutig“ ist überflüssig
Wenn etwas tatsächlich eindeutig ist, dann bedarf es nicht das Etikett „eindeutig“ oder „offensichtlich“. Der juristische Kraftausdruck „eindeutig“ ist mit anderen Worten überflüssig. In der Klausur solltest Du daher nicht schreiben:
„Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil liegt eindeutig vor.“
Besser Du schreibst:
„Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil liegt vor.“
Der Korrektor erkennt auch ohne die Verwendung des juristischen Kraftausdrucks „eindeutig“, dass Du davon ausgehst, dass ein im Zusammenhang bebauter Ort „eindeutig“ vorliegt. Woran? Daran, dass Du den Feststellungsstil gewählt hast, also nur einen Ergebnissatz formuliert hast, anstatt diesen Punkt im Gutachtenstil bzw. Urteilsstil abzuhandeln. Der Korrektor geht also schon aufgrund der gewählten Stilart davon aus, dass dieser Punkt unproblematisch ist.
Wenn Du noch ein „eindeutig“ draufpackst, betreibst Du einen klaren „Overkill“. Einige Korrektoren fühlen sich auch in ihrer Intelligenz beleidigt, weil Du ihnen nicht zutraust, allein anhand der gewählten Stilart zu erkennen, dass Du diesen Punkt für unproblematisch hältst, sondern es für erforderlich hältst, durch die zusätzliche Verwendung eines juristischen Kraftausdrucks auf Nummer sicherzugehen.
II. „Eindeutig“ problematisch
Noch häufiger ist es jedoch so, dass der Punkt, der mit dem Etikett „eindeutig“ („offensichtlich“ etc.) versehen wird, gar nicht eindeutig, sondern problematisch und daher erörterungsbedürftig ist.
Wer in diesen Situationen juristische Kraftausdrücke verwendet, folgt in der Regel – bewusst oder unbewusst – einem Fluchtimpuls. Dort, wo die Klausur schwerfällt, wird sich weggeduckt und die Nebelkerze „eindeutig“ gezündet.
Deshalb empfiehlt es sich dringend, dass, wenn Du in der Klausur den Impuls verspürst, einen juristischen Kraftausdruck zu verwenden, zu überprüfen, ob Du nicht gerade sogar den Schwerpunkt der Klausur am Wickel hast. Dann wirst Du dafür belohnt, dass Du diesen Punkt ans gutachterliche Tageslicht zerrst und zelebrierst.
Viel Erfolg in der nächsten Klausur – ohne juristische Kraftausdrücke!
Letzte Aktualisierung: Februar 2024
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