Lehrreiches

Zwischenprüfung – Fluch oder Segen?

Mittlerweile sehen alle Prüfungsordnungen der Universitäten Zwischenprüfungen vor. Zweck der Zwischenprüfung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die Studierenden zur wissenschaftlichen Erörterung einfacher Rechtsfragen in der Lage sind und die Methodik der Fallbearbeitung beherrschen (vgl. etwa § 1 I 2 Zwischenprüfungsordnung der Universität Hamburg).

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