Strafrecht

BGH zur Verwertbarkeit einer audio-visuellen Zeugenvernehmung

Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung gem. § 52 StPO von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dann darf das Protokoll der im Ermittlungsverfahren durchgeführten Vernehmung nicht verlesen werden. Greift das Verwertungsverbot des § 252 StPO aber auch bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung gem. § 255a StPO? Diese Frage ist jedenfalls bei § 255a II StPO gar nicht so einfach zu beantworten, weswegen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung einmal näher ansehen wollen.

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OLG Schleswig zur Rechtswidrigkeit von Klimaschutzaktivitäten

Aktivitäten von Klimaschützern, wie z.B. das Festkleben auf Fahrbahnen, beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichte. Von Interesse ist vor allem die Frage nach einer möglichen Rechtfertigung des grds. strafbaren Verhaltens über § 34 StGB oder den „zivilen Ungehorsam“. Das OLG Schleswig hat eine Rechtfertigung ebenso wie zuvor schon andere Oberlandesgerichte verneint.

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BGH zum Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung

Der Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung gem. § 24 StGB gehört einerseits zum Standardproblem einer Klausur, bei der es auch um Versuch und Rücktritt geht, wird andererseits aber häufig übersehen, insbesondere in den Fällen, in denen der Versuch unbeendet geblieben ist. Damit Dir das in Deiner Klausur nicht passiert, wollen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung ansehen.

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BGH zur Beteiligung des Abholers beim sogenannten Polizistentrick

Noch immer fallen gerade ältere Menschen auf betrügerische Banden herein. Diese gaukeln ihnen meist telefonisch vor, dass ihr Geld und ihre Wertgegenstände zu Hause nicht sicher seien. Sie geben sich dabei als falsche Polizisten aus und bieten an, die Wertgegenstände abzuholen und sicher zu verwahren. Dass die Täter den Betrugstatbestand im kollusiven Zusammenwirken erfüllen, dürfte kaum problematisch sein. Doch die Frage ist, wie sich die einzelnen Täter konkret strafbar machen. Im Folgenden wollen wir insbesondere die Rolle der Abholerin beleuchten.

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BGH zum versuchten (Juwelen-)Diebstahl mit zuvor entwendetem Fahrzeug

Die Erwägungen des 4. Strafsenats zur Beantwortung der Frage, ob die Täter durch Verwendung des Fahrzeugs (Fahrt gegen Schaufenster des Juweliergeschäfts) auch den Qualifikationstatbestand nach § 244 I Nr. 1a Alt. 2 StGB verwirklicht haben, sind äußerst prüfungsrelevant. Nicht minder interessant ist auch die Frage, ob sie durch die anschließende Fluchtfahrt gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen haben (Stichwort: Pervertierung des Straßenverkehrs).In dieser Entscheidung finden wir viele äußerst prüfungsrelevante Delikte. Unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter schwerer Raub bis hin zur Gefährdung im Straßenverkehr. Solch eine Vielzahl an Delikten führt uns demnach auch tief in die Konkurrenzlehre ein. Aufgrund dieser Vielfältigkeit eignet sich diese Entscheidung besonders gut zur Prüfungsvorbereitung.

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BayObLG zur gefährlichen Körperverletzung beim Wurf mit Kühltasche

In diesem spannenden Fall aus dem Strafrecht musste das Bayerische Oberlandesgericht entscheiden, ob eine mit Getränken gefüllte Kühltasche ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 I, Nr. 2, Alt. 2 StGB darstellt. Hier ist zu prüfen, ob die Tasche nach der objektiven Beschaffenheit und nach Art der Benutzung im Einzelfall geeignet war, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen und somit ein Wurf auf eine andere Person mit der Kühltasche eine gefährliche Körperverletzung begründen kann.

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BGH zu Urkundenfälschung und Betrug gegenüber einer Beihilfestelle

Dieses aktuelle Urteil des BGH behandelt die komplexen rechtlichen Fragen rund um Beihilfebetrug, Urkundenfälschung und der Grenzen des Gebrauchens von Dokumenten im Rechtsverkehr. Dabei werden sowohl Fragen des Betruges nach § 263 StGB als auch der Urkundenfälschung gem. § 267 StGB detailliert erörtert. Inwieweit können manipulierte Kopien als unechte Urkunden gewertet werden und wie wird der Betrug durch solche Dokumente rechtlich bewertet?

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BGH zum Rücktrittshorizont des Täters beim versuchten Totschlag

​Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist dieser sogenannte Rücktrittshorizont maßgeblich für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch. Reichen die hier vom Landgericht getroffenen Feststellungen zum Tatgeschehen aus, um eine Verurteilung u.a. wegen versuchten Totschlages aufrechtzuerhalten? Die Entscheidung des BGH veranschaulicht einmal mehr, welche Anforderungen er in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung an die innere Einstellung des Täters zur Tat erwartet. Solche Sachverhalte sind äußerst prüfungsrelevant, bieten sie nach einer Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen die Möglichkeit, auch auf die Rechtswidrigkeit und Schuld einzugehen.

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