Strafrecht

OLG Karlsruhe zur Verwerflichkeit der Nötigung bei Blockadeaktionen

Wir haben uns im März mit möglichen Rechtfertigungsgründen - wie § 34 StGB und dem zivilen Ungehorsam - bei Blockadeaktionen von Klimaschützern befasst. Nunmehr möchten wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe zur Nötigung und der gem. § 240 II StGB positiv festzustellenden Rechtswidrigkeit zum Anlass nehmen, dieses aktuelle Thema sowie das „Klassiker“-Thema des Gewaltbegriffs näher zu beleuchten.

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BGH zur mittelbaren Täterschaft bei einem strafunmündigen Werkzeug

Der „Normalfall“ der mittelbaren Täterschaft setzt einen Strafbarkeitsmangel des Werkzeugs und einen diesen Mangel kennenden, ihn zumeist sogar hervorgerufen habenden Hintermann voraus. In den meisten Fällen handelt das Werkzeug objektiv oder subjektiv tatbestandslos. Was aber, wenn es „nur“ schuldunfähig ist und damit auch eine Anstiftung gem. § 26 StGB in Betracht kommt? Der BGH ist dieser Frage nachgegangen.

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BGH zur Verwertbarkeit einer audio-visuellen Zeugenvernehmung

Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung gem. § 52 StPO von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dann darf das Protokoll der im Ermittlungsverfahren durchgeführten Vernehmung nicht verlesen werden. Greift das Verwertungsverbot des § 252 StPO aber auch bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung gem. § 255a StPO? Diese Frage ist jedenfalls bei § 255a II StPO gar nicht so einfach zu beantworten, weswegen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung einmal näher ansehen wollen.

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OLG Schleswig zur Rechtswidrigkeit von Klimaschutzaktivitäten

Aktivitäten von Klimaschützern, wie z.B. das Festkleben auf Fahrbahnen, beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichte. Von Interesse ist vor allem die Frage nach einer möglichen Rechtfertigung des grds. strafbaren Verhaltens über § 34 StGB oder den „zivilen Ungehorsam“. Das OLG Schleswig hat eine Rechtfertigung ebenso wie zuvor schon andere Oberlandesgerichte verneint.

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BGH zum Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung

Der Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung gem. § 24 StGB gehört einerseits zum Standardproblem einer Klausur, bei der es auch um Versuch und Rücktritt geht, wird andererseits aber häufig übersehen, insbesondere in den Fällen, in denen der Versuch unbeendet geblieben ist. Damit Dir das in Deiner Klausur nicht passiert, wollen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung ansehen.

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BGH zur Beteiligung des Abholers beim sogenannten Polizistentrick

Noch immer fallen gerade ältere Menschen auf betrügerische Banden herein. Diese gaukeln ihnen meist telefonisch vor, dass ihr Geld und ihre Wertgegenstände zu Hause nicht sicher seien. Sie geben sich dabei als falsche Polizisten aus und bieten an, die Wertgegenstände abzuholen und sicher zu verwahren. Dass die Täter den Betrugstatbestand im kollusiven Zusammenwirken erfüllen, dürfte kaum problematisch sein. Doch die Frage ist, wie sich die einzelnen Täter konkret strafbar machen. Im Folgenden wollen wir insbesondere die Rolle der Abholerin beleuchten.

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BGH zum versuchten (Juwelen-)Diebstahl mit zuvor entwendetem Fahrzeug

Die Erwägungen des 4. Strafsenats zur Beantwortung der Frage, ob die Täter durch Verwendung des Fahrzeugs (Fahrt gegen Schaufenster des Juweliergeschäfts) auch den Qualifikationstatbestand nach § 244 I Nr. 1a Alt. 2 StGB verwirklicht haben, sind äußerst prüfungsrelevant. Nicht minder interessant ist auch die Frage, ob sie durch die anschließende Fluchtfahrt gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen haben (Stichwort: Pervertierung des Straßenverkehrs).In dieser Entscheidung finden wir viele äußerst prüfungsrelevante Delikte. Unter anderem Diebstahl, Sachbeschädigung, versuchter schwerer Raub bis hin zur Gefährdung im Straßenverkehr. Solch eine Vielzahl an Delikten führt uns demnach auch tief in die Konkurrenzlehre ein. Aufgrund dieser Vielfältigkeit eignet sich diese Entscheidung besonders gut zur Prüfungsvorbereitung.

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