BAG: Wann geht eine Willenserklärung zu?
A. Sachverhalt (leicht vereinfacht) K, der in B (Französische Republik, Département Bas-Rhin) wohnt, ist langjährig bei der B in deren Werk in R (Baden-Württemberg) beschäftigt. B kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers mit Schreiben vom 27. Januar 2017 (Freitag) außerordentlich fristlos. Das K...
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