Öffentliches Recht

Aufschiebende Wirkung einer Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine gastronomische Außenbewirtschaftung eines Freibades

Ein klassischer Rechtsstreit aus der Praxis und zugleich häufig geprüfte Klausurkonstellation aus dem Verwaltungsrecht: Es geht um den vorläufigen Nachbarrechtsschutz, die Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung, die Verletzung einer Norm mit drittschützender Wirkung und die Auseinandersetzung mit unbekannten Themen, wie etwa dem Begriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen" im Rahmen des BImSchG oder der TA Lärm.

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BVerfG:

Das BVerfG hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) für nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.

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BVerfG zur Verletzung der prozessualen Waffengleichheit

Das BVerfG hat mit diesem Beschluss vom 22. Dezember 2020 zum wiederholten Mal klar festgestellt, dass ein Gericht – auch im Presserecht und Äußerungsrecht – grundsätzlich der Gegenseite das Recht auf Gehör gewähren muss bevor eine Entscheidung über einen Antrag ergeht. Hieran ändere auch die Eilbedürftigkeit bei Pressesachen nichts.

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OVG Lüneburg: Vorläufige Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Corona- Beherbergungs-Verordnung

Der Antragsteller betreibt einen Ferienpark, in dem er Ferienhäuser, Wanderurlaub und Mountain-Bike-Touren anbietet. Er begehrt mit seinem Normenkontrollantrag vom 13.10.2020 die vorläufige Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung vom 9. Oktober 2020. Das Beherbergungsverbot in § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 verletze seine Berufs- und Eigentumsfreiheit. Es sei nicht hinreichend bestimmt und das Verbot sei zur Zielerreichung ungeeignet und nicht notwendig.

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