Öffentliches Recht

Das BVerfG zu Anträgen zur Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung

Der zweite Senat des BVerfG setzte sich kürzlich mit der Frage auseinander, ob ein Organstreitverfahren ausschließlich der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Verfassungsorganen und nicht der Beurteilung der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines konkreten Handelns eines Organs dient. Dabei musste auch die Frage erläutert werden, ob die Verfahrensvorschrift des § 64 Abs. 2 BVerfGG den Streitgegenstand und den Umfang der verfassungsgerichtlichen Kontrolle festlegt. Wie entschied der zweite Senat?

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Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Entziehung des Sorgerechts der Eltern

In dieser Entscheidung hat das BVerfG sowohl den Inhalt des Elternrechts als auch den Anspruch des Kindes auf Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit dargelegt und den Maßstab der verfassungsrechtlichen Überprüfung erläutert. Es hat – in selten klarer Weise – festgestellt, dass der Vortrag der Bf (und damit auch der ihres Anwalts / ihrer Anwältin) nicht den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 23, 92 BVerfGG genüge; die geltend gemachte Rechtsverletzungen müssten substantiiert und detailliert vorgetragen werden.

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BVerfG zum Neutralitätsgebot von Regierungsmitgliedern und dem Recht auf Chancengleichheit von Parteien

Das BVerfG ist mit seiner Entscheidung seiner bisherigen Linie treu geblieben und hat das Neutralitätsgebot für politische Äußerungen von Regierungsmitgliedern in amtlicher Funktion bekräftigt. Interessant ist dabei aber auch das Sondervotum der Richterin Wallrabenstein, die die Ansicht vertritt, dass die Bundeskanzlerin mit ihren Äußerungen nicht gegen das Verfassungsrecht verstoßen habe, da sie bei Äußerungen zu politischen Fragen keiner Neutralitätskontrolle unterliege.

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BVerfG zum Recht auf schulische Bildung: Bundesnotbremse II

Das BVerfG hat in seiner sehr ausführlichen Entscheidung (70 Seiten) zur Bundesnotbremse II das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung umfassend dargestellt, die verschiedenen Dimensionen dieses Rechts herausgearbeitet und die Pflicht des Staates hervorgehoben, dieses Grundrecht auch zu gewährleisten. Es hat gleichzeitig deutlich auf die Grenzen dieses Rechts hingewiesen.

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BVerfG zur Bundesnotbremse: Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen (Teil 2)

Nachdem wir uns im ersten Teil mit der Verfassungsmäßigkeit der Kontaktbeschränkungen beschäftigt haben, widmen wir uns nun den Ausgangsbeschränkungen und besprechen, ob die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Art. 2 II 2 GG, Art. 2 1 i.V.m. Art. 1 I GG und Art. 6 I GG formell und materiell verfassungsgemäß und gerechtfertigt waren.

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