#ZPO I

Wie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 2)

Im ersten Teil unserer Reihe „Wie schreibe ich ein Zivilurteil?“ haben wir uns zunächst mit dem allgemeinen Aufbau eines Zivilurteils befasst, der sich im Kern aus § 313 ZPO ergibt, und sodann das Rubrum (§ 313 I Nr. 1-3 ZPO) dargestellt. Heute befassen wir uns mit dem nächsten Abschnitt des Zivilurteils, nämlich mit der Urteilsformel oder dem sogenannten Tenor (§ 313 I Nr. 4 ZPO).

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