#ZPO I

Wie schreibe ich ein Zivilurteil? (Teil 2)

Im ersten Teil unserer Reihe „Wie schreibe ich ein Zivilurteil?“ haben wir uns zunächst mit dem allgemeinen Aufbau eines Zivilurteils befasst, der sich im Kern aus § 313 ZPO ergibt, und sodann das Rubrum (§ 313 I Nr. 1-3 ZPO) dargestellt. Heute befassen wir uns mit dem nächsten Abschnitt des Zivilurteils, nämlich mit der Urteilsformel oder dem sogenannten Tenor (§ 313 I Nr. 4 ZPO).

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Tupfer-Fall

A. Sachverhalt Der Kläger war im Frühjahr 1949 an einem Bandscheibenvorfall erkrankt. Sein behandelnder Arzt, Dr. G. in K., überwies ihn in die Behandlung des Beklagten. Dieser operierte den Kläger am 31. Mai 1949. Bei der Operation wurden kleine und mittlere Wattetupfer verwendet, die mit schwarzen...

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