Examensreport: ZR I 1. Examen aus dem Februar 2018 Saarland

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

U ist Getränkehersteller. Er betreibt auf seinem Betriebsgelände, neben der Herstellung,  auch einen eigenen Getränkehandel. Um die Großbestellungen für den Getränkehandel abzufertigen, nutzt er einen Gabelstapler. Der Gabelstapler wies fortan einen Defekt auf, so dass dieser nicht mehr genutzt werden konnte. Die Versuche Ersatz für den defekten Gabelstapler zu bekommen schlugen leider fehl. U fragte daher seinen Freund F, der ebenfalls Großhändler war, ob er ihm seinen Gabelstapler „ausleihen“ könne. F erklärt sich hiermit einverstanden. Für ihn sei es eine „Ehrensache“ seinem Freund U zu helfen. U geht davon aus, dass er den Gabelstapler nur ca. 3-4 Tage benötigen wird. Beide sind sich einig, dass kein Entgelt zu entrichten ist. U und F einigen sich des Weiteren darauf, dass U die Kosten für den Kraftstoff selbst zu tragen hat. Nach der Einigung beauftragt U ein Transportunternehmen für 900 €, welches den Gabelstapler, der einen objektiven Wert von 32.000 € hat, transportiert und zu ihm bringt. Der Gabelstapler kann auf ebener Straße eine Maximalgeschwindigkeit von 5 km/h erreichen.

Nachdem der Gabelstapler bei U eingetroffen ist, wird dieser direkt durch G, einen Mitarbeiter des U, in Betrieb genommen. Der Kunde X kommt mit seinem Fahrzeug zu U, um bei diesem Bestellungen aufzugeben und stellt sein Auto auf dem Betriebsgelände des U ab. Das Betriebsgelände wird auch zugleich als Kundenparkplatz genutzt. Als G also seine Mittagspause einlegen möchte, stellt er den Gabelstapler auf dem Betriebsgelände unbedacht neben dem Wagen des X ab. Plötzlich löst sich jedoch eine Halterung am Gabelstapler und  beschädigt so das Fahrzeug des X. Dem X ist folglich ein Schaden in Höhe von 7.000 € entstanden. G hat sich als Angestellter während seiner Zeit bei U allerdings noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und ist als gewissenhafter Arbeiter bekannt. Dies ist auch unter Anderem durch die stetige Kontrolle des U bedingt.

U hatte den Gabelstapler vor der Inbetriebnahme allerdings nicht weiter auf Fehler kontrolliert und F hatte von dem Mangel einer lockern Haltung ebenfalls keine Kenntnis. F selber hatte den Gabelstapler jedoch vor der Übergabe an U im Übrigen auch nicht mehr kontrolliert. K, ein Mitarbeiter des F, kannte alleridngs den Defekt am Stapler, versäumte es aber den F hiervon in Kenntnis zu setzen.  Auch ging K davon aus, dass der Mangel nicht so schlimm sei, da es sich schließlich nur um einen Reservestapler handele.

Hätte U den Gabelstapler vor der Inbetriebnahme nochmals kontrolliert oder durch seine Mitarbeiter kontrollieren lassen, so wäre der Defekt an der Halterung aufgefallen.

 1. Hat X Schadensersatzansprüche gen U und/oder F in Höhe von 7000€?

 2. Unterstellt X hätte in einem Prozess den U auf Schadenersatz in Höhe von 7000€ mit Erfolg verklagt, kann U Regress von F oder K verlangen?

 3. Wie kann U in einem Prozess gegen X seine etwaigen Regressansprüche gegen F oder K sichern?

Gehen Sie auf alle im Sachverhalt genannten Probleme - falls erforderlich auch hilfsgutachterlich- ein.

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