#Verwaltungsprozessrecht

OVG Lüneburg: Vorläufige Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Corona- Beherbergungs-Verordnung

Der Antragsteller betreibt einen Ferienpark, in dem er Ferienhäuser, Wanderurlaub und Mountain-Bike-Touren anbietet. Er begehrt mit seinem Normenkontrollantrag vom 13.10.2020 die vorläufige Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung vom 9. Oktober 2020. Das Beherbergungsverbot in § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 verletze seine Berufs- und Eigentumsfreiheit. Es sei nicht hinreichend bestimmt und das Verbot sei zur Zielerreichung ungeeignet und nicht notwendig.

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VG Hamburg zu coronabedingten Schließungen von Fitnessstudios

Ein Fitnessstudio in Hamburg durfte trotz "Lockdown light" plötzlich wieder öffnen: Die Generalklausel im IfSG reiche nicht mehr als Ermächtigungsgrundlage für schwere Grundrechtseingriffe, so das VG Hamburg. Aktuell ist es aber noch geschlossen, denn das OVG schob vorerst einen Riegel vor – per sog. Hängebeschluss.

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BVerwG: Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich nicht an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen tätowieren lassen

A. Sachverhalt Der Kläger ist Polizeioberkommissar in Bayern; er beantragte im Oktober 2013 die Genehmigung einer Tätowierung auf seinem Unterarm mit dem Schriftzug „aloha“. Der Präsident des Polizeipräsidiums Mittelfranken hat die Genehmigung im Juli 2015 verweigert und ausgeführt, im Dienst dürfte...

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