Neues Bundestagswahlrecht auf dem Prüfstand
Am 17. März 2023 hat der Bundestag ein Wahlrechtsreformgesetz verabschiedet, das unter anderem die Abschaffung der Grundmandatsklausel des § 6 Abs. 3 Satz 1 BWahlG vorsieht. Die Grundmandatsklausel ist seit über 70 Jahren ein Grundprinzip des deutschen Wahlrechts und ihre Abschaffung wirft wichtige Fragen über die Zukunft der deutschen Demokratie auf.
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