#Strafrecht BT 2

BGH zu einer Geiselnahme der Ehefrau im Badezimmer

Der vorliegende Fall zeigt, dass auch im engsten Familienkreis Straftaten nach den §§ 239 ff. StGB, hier allem voran die Geiselnahme der Ehefrau, begangen werden können. Dafür ist eine saubere Subsumtion unter die Tatbestandsvoraussetzungen (insb. die „Bemächtigungslage“) erforderlich. Ferner eignet sich der Fall auch bestens zur Wiederholung weiterer Delikte im „Dunstkreis“ des § 239b StGB.

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BGH zu Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und Aussetzung mit Todesfolge (jeweils durch Unterlassen)

Die hier besprochene Entscheidung bietet Gelegenheit, nicht nur die Kenntnisse zum Vorsatz bei Tötungsdelikten zu wiederholen und zu vertiefen, sondern auch die Voraussetzungen einer Täterschaft durch Unterlassen (§ 13 StGB) sowie der von erfolgsqualifizierten Delikten zu wiederholen. Daneben sind auch die Ausführungen des BGH zum Konkurrenzverhältnis zwischen einem versuchten Totschlag und einer Körperverletzung bzw. einer Aussetzung mit Todesfolge durchaus lesenswert!

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Mord ohne Leiche: Prozessauftakt in Braunschweig

Im Fall eines seit Monaten vermissten Mannes begann am 24.11.2021 am LG Braunschweig der Mordprozess gegen einen 50-jährigen Bundespolizisten. Er soll seinen besten Freund ermordet haben, weil er mit dessen Frau zusammen sein wollte. Die Leiche des Verschwundenen wurde bis heute aber nicht gefunden. Kann man ohne Leiche überhaupt einen Mordprozess führen? Und was ist ein Indizienprozess?

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​​(Gefährliche) Körperverletzung durch Tätowiermaschine?

Kann es sich bei einer Tätowiermaschine um ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB handeln? Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Tätowieren eines minderjährigen Kindes durch ein Elternteil eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB begründen kann. Nach Ansicht des 4. Senats kann ein Tätowiergerät demnach je nach Verwendung ein gefährliches Werkzeug darstellen.

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Polizistinnen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt

Während eines Feuergefechts sind zwei Polizistinnen vom Einsatzort geflüchtet, anstatt ihre beiden Kollegen zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaft forderte dafür Konsequenzen, das AG Schwelm folgte. Die beiden Angeklagten wurden wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt.

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BGH zu tödlich verlaufender Fluchtfahrt

Der Sachverhalt eignet sich hervorragend für einen „Ritt“ durch diverse Straftatbestände, allem voran durch die §§ 212, 211 StGB. Die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Tötungsfolgen im Straßenverkehr ist und bleibt ein beliebtes Terrain für juristische Argumentation. Zudem bietet sich der Fall bestens dafür an, auch einzelne Straßenverkehrsdelikte in den Blick zu nehmen sowie gängige Tatbestände wie die Körperverletzung oder die sog. Unfallflucht.

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