#Strafrecht BT 2

BGH zum Tötungsvorsatz bei illegalen Autorennen (Teil 2)

Nachdem wir im ersten Teil bereits die Ausführungen des BGH zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit besprochen haben, widmen wir uns in diesem Beitrag der Frage, welche Mordmerkmale hier erfüllt sein könnten und welche Straßenverkehrsdelikte in Betracht kommen. Außerdem besprechen wir die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) in der Klausur und klären, was hier besonders prüfungsrelevant ist.

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BGH: Wann ist ein Tatobjekt durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört?

Nachdem ein vermeintlicher Brandstifter 2018 zwei Mal in einem Mehrfamilienwohnhaus Feuer gelegt hatte, verurteilte ihn das Landgericht (LG) Leipzig 2019 wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit zwei Fällen der fahrlässigen Körperverletzung sowie in dem zweiten Brandlegungs-Fall wegen Sachbeschädigung in vier tateinheitlichen Fällen - nicht aber wegen Brandstiftung nach § 306 I Nr. 1 StGB oder wegen schwerer Brandstiftung nach § 306a StGB. Was sagt der BGH dazu?

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BGH zu Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen (Teil 1)

Die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) hat derzeit eine gewisse Konjunktur erfahren, nicht zuletzt auch durch den im Jahr 2017 in Kraft getretenen 315d StGB sowie der Tendenz der Strafgerichte, diese Rennen an den §§ 211, 212 StGB zu messen. Dabei kommt insbesondere den tatsächlichen Feststellungen zur inneren Tatseite des Täters besondere Bedeutung zu, also der Frage, ob dieser mit bedingtem Tötungsvorsatz oder nur (bewusst) fahrlässig gehandelt hat.

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Examensreport: StR 1. Examen November 2020 NRW

Das größte Problem bei Examensklausuren im Strafrecht? Die fehlende Zeit für die Falllösung. In dieser Klausur ist wieder mal ganz schön viel los, sodass wenig Zeit bleibt, um über die einzelnen Delikte und Straftatbestände ausgiebig nachzudenken. Schaue Dir den Sachverhalt an und bearbeite die prüfungsrelevanten Lerninhalte, damit Dir die Falllösung möglichst schnell von der Hand geht.

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BGH zum Alternativvorsatz

Zwei Vorsätze, die einander ausschließen? Der BGH hat kürzlich eine Entscheidung zum sogenannten Alternativvorsatz getroffen. Der “dolus alternativus” beschreibt den Umstand, dass ein Täter den Eintritt eines Taterfolges bei nur einem von mehreren Tatopfern für möglich hält, nicht aber einen Erfolgseintritt bei beiden. Nach der Vorstellung des Täters stehen die jeweiligen Erfolge also in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander.

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