Examensreport: StR 1. Examen November 2020 NRW

Examensreport: StR 1. Examen November 2020 NRW

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

A und B haben Geldsorgen und vereinbaren deshalb gemeinsam in die Sparkassen Filiale (öffentliche Einrichtung) des Filialleiters K mittels eines Brecheisens einzubrechen. Dort wollen sie den Geldautomaten mit eben diesem Brecheisen aufbrechen und das Geld entnehmen. Das Geld wollen beide hälftig teilen. Sie weihen zudem auch C ein und bitten ihn, mit seinem Auto vor der Filiale auf dem Beifahrersitz für den Abtransport zu warten. C erklärt sich einverstanden und sieht es als Gefälligkeit, von der Beute möchte er nichts haben. A und B brauchen C nur, weil sie kein eigenes KFZ haben.

Eines frühen Morgens brechen A und B in die verabredete Sparkasse ein und verwenden dazu das 90 cm lange Brecheisen. Auch den Geldautomaten brechen sie auf und entnehmen diesem 80.000€, diese werden in zwei Taschen für jeweils A und B aufgeteilt. Sie packen alles ins Auto und B hält auf dem Rücksitz die Taschen fest. Weil A sich für den besseren Autofahrer hält, fährt er selber.

Das LKA hat die gesamte Tat ununterbrochen beobachtet und folgt dem Fahrzeug. Nach 5 min werden die Beamten ausgewechselt und das Trio verfolgen andere Beamte des LKA. Nach 35 km Fahrt werden die drei gestoppt. Die Beamten setzen sich dafür vor und hinter das Fluchtfahrzeug und bringen das Trio so zum Stehen. Die Beamten steigen aus und zielen mit der Waffe auf den Wagen. B schlägt vor, man sollte anfahren und dann flüchten, um die Beute zu sichern. (Die drei denken, die Beamten hätten sie ununterbrochen beobachtet und bereits Fotos von ihnen geschossen und ihre Identitäten festgestellt). A und C nicken und geben ein kurzes Handzeichen zum Einverständnis. A drückt also aufs Gas und fährt mit 15 km/h los. Dabei wird P gestriffen und erleidet eine Knieprellung. Das haben die drei dabei auch billigend in Kauf genommen. Zunächst können sie weiter flüchten.

Am Nachmittag werden B und C dann doch noch geschnappt. Nichts ahnend geht der A mit seinem Freund F noch in eine Kneipe. Als sie gegen 3 Uhr mittags wieder herauskommen, drückt A den F ohne Anlass gegen eine Bushaltestelle. Erst als Passanten die beiden ansprechen, lässt er von ihm ab. F ist nicht verletzt. Die beiden laufen weiter. Mehrere hundert Meter danach, zückt F in der Nähe einer U Bahn Station ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 8 cm und einer Breite von 2 cm. Allerdings nicht ausgeklappt. A fragt, was das soll und ob er ihn nun abstechen möchte. F sagt ja und er will auch seine Schwester umbringen. A gibt ihm zur Verteidigung einen Kopfstoß und geht weiter. F kommt aber schnell wieder auf die Beine und geht A hinterher. Dieses Mal bedroht er ihn mit der Klinge und beleidigt A. A schlägt dem F daraufhin ins Gesicht und das Messer fällt zu Boden. A hebt es auf und nimmt es mit, will es dem F aber demnächst wiedergeben und geht nach Hause. F rennt erneut hinterher und schlägt den A mehrfach mit seiner schweren metallenen Gürtelschnalle auf den Kopf. A bittet ihn aufzuhören, erfolglos. A sticht daraufhin mit dem Messer in die Brust des F. F taumelt und der Gürtel fällt zu Boden. Aus Wut sticht A erneut zu. Nun geht F zu Boden und schreit auf. A lässt das Messer fallen und ruft Hilfe. Der Rettungswagen kommt zwar, aber F verstirbt trotzdem auf dem Weg ins Krankenhaus, weil er verblutet.

Eine Obduktion ergibt, dass der erste Stich bereits tödlich war. Der zweite Stich hat lediglich den Tod ein wenig eher herbeigeführt. Bei beiden Stichen nahm A jeweils billigend in Kauf, dass jeder Stich für sich für F tödlich sein könnte. 

  1. Auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen ist, gegebenenfalls hilfsgutachterlich, falls erforderlich, einzugehen. Die §§ 113,114, 123, 185, 240, 241, 243, 303 StGB sind nicht zu prüfen.
  2. Alle erforderlichen Strafanträge sind gestellt.
  3. Bei der Handlung zwischen A und F soll lediglich eine Strafbarkeit gem. § 212 StGB geprüft werden.

Das größte Problem bei Examensklausuren im Strafrecht? Die fehlende Zeit für die Falllösung. In dieser Klausur ist wieder mal ganz schön viel los, sodass wenig Zeit bleibt, um über die einzelnen Delikte und Straftatbestände ausgiebig nachzudenken.

Schaue Dir die prüfungsrelevanten Lerninhalte zu diesem Fall an, damit Dir die Falllösung möglichst leicht von der Hand geht – vertiefe Dein Wissen zum Beispiel zu folgenden Themen:

Viel Spaß und viel Erfolg beim eigenständigen Lösen der KlausurDein Jura-Online Team