BGH: Urteil gegen Zschäpe und NSU-Helfer rechtskräftig

BGH verwirft Revision

Urteil rechtskräftig: In Karlsruhe wurden die Revisionen von Beate Zschäpe und zwei weiteren Mitangeklagten vom BGH verworfen. Die Rechtsterroristin muss damit lebenslang in Haft.

Worum geht es?

Der BGH hat die Revisionen von Beate Zschäpe sowie zweier NSU-Helfer verworfen. Die Verurteilungen der drei Rechtsterroristen durch das OLG München aus dem Jahr 2018 sind damit rechtskräftig. Für Zschäpe bedeutet das: Sie ist Mittäterin bei den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds und muss lebenslang in Haft bleiben. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt – eine Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.

Verurteilung Zschäpes: Mammutaufgabe für Gericht

Der NSU hat zwischen 2001 und 2006 neun Männer mit Migrationshintergrund ermordet. Außerdem wurde eine Polizistin aus Heilbronn von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erschossen, die mit Zschäpe zusammen den NSU bildeten. Neben ihren Mordanschlägen begingen sie Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle. Am Ende nahmen sich Böhnhardt und Mundlos das Leben – Zschäpe steckte die gemeinsame Wohnung in Brand, teilte ein Bekennervideo und stellte sich anschließend der Polizei. Damit begann die Aufarbeitung eines Falles, dessen Umfang gigantisch ist und das OLG München vor eine Mammutaufgabe stellte.

Doch nach 5 Jahren und 437 Verhandlungstagen trafen die Richter:innen ihr Urteil. Gegen die Hauptangeklagte Zschäpe wurde eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in zehn Fällen verhängt. Außerdem stufte das Gericht die Anschläge, einen weiteren Angriff auf einen Polizisten und das in Brand stecken der Wohnung als versuchte Morde ein. Hinzu kommen Raub, schwere Brandstiftung und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

BGH verwirft Revision von Zschäpe

Im Prozess ging es insbesondere um die spannende Frage, ob Zschäpe als Mittäterin anzusehen ist. Beweise dafür, dass sie selbst an einem der Tatorte war, gab es zumindest nicht. Das OLG München bejahte aber tatortferne Tatbeiträge und stufte Zschäpe daher als Mittäterin ein, was vom BGH nun bestätigt wurde.

Die Karlsruher Richter:innen wiesen die Revision gegen ihre Verurteilung wegen zehnfachen Mordes und weiterer schwerer Straftaten im Beschlusswege in allen wesentlichen Punkten als offensichtlich unbegründet zurück. Lediglich eine Einzelstrafe wurde gestrichen.

Weitere Revisionen verworfen

Außerdem sind nun auch die Verurteilungen von den zwei mitangeklagten Ralf W. und Holger G. rechtskräftig. Ihre Revisionen wurden ebenfalls vom BGH verworfen. W. wehrte sich mit dem Rechtsmittel gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft, weil er dem NSU Waffen beschafft haben soll. G. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Schaue Dir hier die (prüfungs-) relevanten Lerninhalte oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an: