#Strafrecht at 3

Salzsäure-Fall

Der Angeklagte wollte seinen Nebenbuhler Klaus J. aus Eifersucht töten. Da J. ihn kannte und der Angeklagte bei einem Fehlschlag mit einer Entdeckung rechnen musste, entschloss er sich, die Tat durch Dritte ausführen zu lassen. Diese sollten über seine Tötungsabsicht im Unklaren bleiben, durch die Aussicht auf hohe Beute für einen Raubüberfall geködert werden und sich bei der Tatausführung unwissentlich eines tödlichen Mittels bedienen.

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Hoferben-Fall

A. Sachverhalt   Der Angeklagte hatte sich 1984 entschlossen, Karl-Friedrich M. - seinen Sohn aus erster Ehe und Hoferben - zu töten. Er hatte dem Sohn den Hof gegen Einräumung eines Nießbrauchs übergeben; das Nießbrauchsrecht machte Karl-Friedrich M. ihm aber streitig. Dieser ließ sich auch - meist...

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Rose-Rosahl

Rose-Rosahl

Dieser Klassiker der Strafrechtsgeschichte ist nunmehr über 150 Jahre alt, enthält aber Probleme, die noch heute prüfungs- und ausbildungsrelevant sind und die Gerichte auch heute noch beschäftigen. Es geht insbesondere um den Tatumstandsirrtum im Sinne von § 16 StGB, den error in persona und den Anstiftervorsatz.

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