Zahnriemen-Fall
Der sogenannte Zahnriemen-Fall gehört zu den Klassikern des Kaufrechts. Der BGH musste entscheiden, wann die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf greift, wenn zwar ein Motorschaden auftritt, dessen Ursache aber ungeklärt bleibt. Die Entscheidung zeigt zugleich die Entwicklung der Rechtsprechung bis zur heutigen Auslegung des § 477 BGB und ist damit besonders examensrelevant.
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