#Sachenrecht 1

Examensreport: ZR II 1. Examen Januar 2023 in Hamburg

E ist ein begeisterter Kunstsammler. Das Prachtstück seiner Sammlung ist ein Bild der bekannten Künstlerin S namens "Flying Eagle", das sie vor wenigen Jahren persönlich an E veräußert und übergeben hat. Es handelt sich um ein gemaltes Bild, aus dessen Mitte ein echter Adlerflügel hervorragt. Während E verreist ist, bricht der Dieb D bei ihm ein und entwendet den "Flying Eagle".

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Verpfändet, vermietet, verwertet? AGB von Pfandleihaus auf dem Prüfstand

Cash & Drive ist ein relativ neues Geschäftsmodell, bei dem der Kunde, ähnlich wie bei einem Pfandleihhaus, sein Fahrzeug an ein Unternehmen verpfändet. Der große Vorteil gegenüber einem klassischen Pfandleiher besteht allerdings darin, dass der Kunde das Fahrzeug gegen ein Entgelt weiterhin nutzen kann. Was passiert aber, wenn der Kunde nicht zahlt?

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Einen Lamborghini zum Mitnehmen bitte

Während andere sich nachts um 1 Uhr ein Burger Menü im Schnellrestaurant gönnen, gönnte sich der Beklagte einen neuen Lamborghini. Das Landgericht Oldenburg empfand diese Szenerie als nicht außergewöhnlich und wies die Klage des spanischen Eigentümers auf Herausgabe des Fahrzeugs nach § 985 BGB ab, da der Beklagte gutgläubig Eigentum gemäß §§ 929, 932 BGB an dem Fahrzeug erworben hätte. Anders sah es allerdings das OLG Oldenburg, das die Umstände als zweifelhaft einschätzte.

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Des einen Freud, des anderen Leid – Gegrilltes schmeckt nicht immer

Prüfende nutzen gern fiktive Nachbarstreitigkeiten in Klausuren, um zivilrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche einzubauen. Examenskandidatinnen und Examenskandidaten sollten diese daher bei der Examensvorbereitung nicht vernachlässigen. In Sachsen handelte 2022 beispielsweise eine Examensklausur unter anderem von zwei Nachbarn, die sich über das Grillverhalten stritten. Wie lebensnah solche Fälle manchmal sein können, zeigt ein Rechtsstreit in Bad Tölz.

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Über ein Verbotsschild für Werbung am Briefkasten

Jedes Jahr entstehen über eine Millionen Tonnen an Reklamesendungen, Handzetteln und Flyern. Ob solche Werbemittel noch zeitgemäß sind, kann mit dem wöchentlichen Abfall in Frage gestellt werden. Mit einem Aufkleber "Bitte Keine Werbung" können sich potenzielle Empfänger gegen den Einwurf von Werbeprospekten wehren. Ob dieser Hinweis jedoch immer ausreicht, kommt ganz auf die Werbeform an. Persönlich adressierte Werbesendungen muss die Post zum Beispiel den benannten Empfänger zustellen.

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Zulässigkeit in AGB zum Ferneingriff in die Auflademöglichkeit einer Batterie

Die Entscheidung des BGH befasst sich mit der Frage, ob eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ist, die dem Vermieter einer Autobatterie für Elektrofahrzeuge erlaubt, die Auflademöglichkeit der Batterie mittels Fernzugriffs zu sperren, wenn der zugrunde liegende Mietvertrag für die Überlassung der Batterie gekündigt wird.

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