Gemüseblatt-Fall

Am 2. November 1963 begab sich die damals 14 Jahre alte Klägerin mit ihrer Mutter in die Filiale der Beklagten in Sch, einen kleineren Selbstbedienungsladen. Während die Mutter nach Aussuchen der Waren noch an der Kasse stand, ging die Klägerin um die Kasse herum zur Packablage, um ihrer Mutter beim Einpacken behilflich zu sein. Dabei fiel sie zu Boden und zog sich einen schmerzhaften Gelenkbluterguss am rechten Knie zu, der eine längere, zeitweilig stationäre ärztliche Behandlung und einen operativen Eingriff erforderlich machte. Mit der Behauptung, sie sei auf einem Gemüseblatt ausgerutscht, hat die Klägerin die Beklagte aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen.

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Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll) V besitzt ein großes Grundstück, auf dem sein Sohn S eine Werkstatt hat und es an diesen verpachtet. Die andere Grundstückshälfte ist leerstehend. S würde dieses Grundstück gerne haben und für sich ein Einfamilienhaus darauf errichten. Daher vereinb...

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