Denkzettel-Fall
Das Landgericht Weiden in der Oberpfalz hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte stieß dem ihm körperlich unterlegenen Mitbewohner eines Heims für Asylbewerber ein Messer mit 12 cm langer, spitz zulaufender Klinge mit einem kräftigen Stoß in den Leib, um ihm einen “Denkzettel” zu verpassen und ihm unmissverständlich klarzumachen, dass er keine Gegenwehr dulde.
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