Diese aktuelle Entscheidung des BGH und die daraus abzuleitenden Rechtsprobleme, die gleich mehrere Tatbestände betreffen, eignet sich hervorragend für eine Prüfung der strafrechtlichen Fähigkeiten – nicht nur im Examen. In diesem Beitrag geht es in materiell-rechtlicher Hinsicht vor allem um die im Rahmen des § 240 II StGB anzustellende Gesamtwürdigung der Zweck-Mittel-Relation.
WeiterlesenBGH zur Körperverletzung mit Rasierklinge
In diesem aktuellen Urteil des BGH geht es in erster Linie um die Straftatbestände der §§ 223 ff. StGB, die sich einerseits wegen ihrer hohen Praxisrelevanz und andererseits wegen der vielfältigen Rechtsfragen, die in den einzelnen Normen stecken, sehr gut für Klausuren und Examensprüfungen eignen.
WeiterlesenDie Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, vor allem im Zusammenhang mit Tötungsdelikten, gehört zum typischen Prüfungsstoff im Strafrecht. Das Hineinstoßen von Personen in Gleise bietet dafür – nicht nur hier, sondern wiederkehrend – Anlass zur strafrechtlichen Bewertung. Die entsprechenden Abgrenzungskriterien sollten daher vertiefend und sicher beherrscht werden.
WeiterlesenNachdem wir im ersten Teil des Beitrags den I. Tatkomplex (die Unfallfahrt) besprochen haben, gehen wir nunmehr auf den II. Tatkomplex (das Abschleppen) sowie die Strafzumessung ein. Dieser Teil ist deshalb besonders interessant, weil sich der BGH rechtsfortbildend erstmals zu der Frage positioniert, ob die für den Haupttäter aus Ingerenz abgeleitete Garantenstellung auch in Bezug auf den Teilnehmer als besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB aufzufassen ist oder nicht.
WeiterlesenDiese aktuelle Entscheidung des BGH betrifft eine Vielzahl an praxis- und prüfungsrelevanten Problemen des materiellen Rechts im Strafrecht – sowohl auf Tatbestandsebene als auch im Bereich der Strafzumessung. Der Fall eignet sich hervorragend als (Examens-) Klausur, zumal er sich ebenfalls zur Prüfung prozessualer Kenntnisse anbietet und letztlich auch noch die Voraussetzungen einer Sperrfrist nach §§ 69, 69a StGB behandelt. Darüber hinaus positioniert sich der BGH rechtsfortbildend erstmals zu der Frage, ob die für den Haupttäter aus Ingerenz abgeleitete Garantenstellung auch in Bezug auf den Teilnehmer als besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB aufzufassen ist oder nicht.
WeiterlesenBGH zu Diebstahl von Geld am Geldautomaten
Vermögensdelikte wie insbesondere der Tatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB sind einschließlich der Qualifikationstatbestände in § 244 StGB beliebter materiell-rechtlicher Prüfungsstoff im Examen. Dazu gesellt sich der „Strafzumessungstatbestand“ des § 243 StGB sowie die Vorschriften über Antragsvoraussetzungen in den §§ 248a und 247 StGB, die eher dem Prozessrecht zuzuordnen sind.
WeiterlesenBGH zur Zerstörung von „Blitzern“
Der vom 3. Strafsenat des BGH entschiedene Fall enthält eine Vielzahl prüfungsrelevanter Elemente. Selbst wenn der Tatbestand des § 316b Abs. 1 StGB nicht zum Standardrepertoire der juristischen Ausbildung gehören dürfte, erfolgt die Prüfung desselben in Bezug auf die Voraussetzungen der „Anlage“ geradezu schulmäßig unter Heranziehung der bekannten Auslegungsmethoden (grammatische, systematische, subjektiv-historische und objektiv-teleologische Auslegung), die beherrscht werden sollten.
WeiterlesenNachdem wir im ersten Teil bereits die Ausführungen des BGH zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit besprochen haben, widmen wir uns in diesem Beitrag der Frage, welche Mordmerkmale hier erfüllt sein könnten und welche Straßenverkehrsdelikte in Betracht kommen. Außerdem besprechen wir die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) in der Klausur und klären, was hier besonders prüfungsrelevant ist.
WeiterlesenDie strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) hat derzeit eine gewisse Konjunktur erfahren, nicht zuletzt auch durch den im Jahr 2017 in Kraft getretenen 315d StGB sowie der Tendenz der Strafgerichte, diese Rennen an den §§ 211, 212 StGB zu messen. Dabei kommt insbesondere den tatsächlichen Feststellungen zur inneren Tatseite des Täters besondere Bedeutung zu, also der Frage, ob dieser mit bedingtem Tötungsvorsatz oder nur (bewusst) fahrlässig gehandelt hat.
WeiterlesenA. Sachverhalt A hat den Plan gefasst, einen Zigarettenautomaten aufbrechen, um Zigaretten und Bargeld zu entwenden. Dazu legt er am Automaten verschiedenes Einbruchswerkzeug ab (Kuhfuß, Trennschleifer mit Trennscheiben, Hammer, Schraubenzieher, Kabeltrommel). Mit einem Handtuch und einer Plane verh...
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