BGH zu Diebstahl von Geld am Geldautomaten
Vermögensdelikte wie insbesondere der Tatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB sind einschließlich der Qualifikationstatbestände in § 244 StGB beliebter materiell-rechtlicher Prüfungsstoff im Examen. Dazu gesellt sich der „Strafzumessungstatbestand“ des § 243 StGB sowie die Vorschriften über Antragsvoraussetzungen in den §§ 248a und 247 StGB, die eher dem Prozessrecht zuzuordnen sind.
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