Strafrecht

BGH zu Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen (Teil 1)

Die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) hat derzeit eine gewisse Konjunktur erfahren, nicht zuletzt auch durch den im Jahr 2017 in Kraft getretenen 315d StGB sowie der Tendenz der Strafgerichte, diese Rennen an den §§ 211, 212 StGB zu messen. Dabei kommt insbesondere den tatsächlichen Feststellungen zur inneren Tatseite des Täters besondere Bedeutung zu, also der Frage, ob dieser mit bedingtem Tötungsvorsatz oder nur (bewusst) fahrlässig gehandelt hat.

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