#Strafrecht at 3

BGH nach Amoklauf in München: Betreiber der Darknet-Plattform rechtskräftig verurteilt

BGH bestätigt Urteil gegen Betreiber der Internetplattform, über die die Waffe für den Münchener Amoklauf verkauft wurde Fahrlässige Tötung in neun Fällen und fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen sowie Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten – der BGH bestätigte jüngst das Urteil gegen den Bet...

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Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)   Eines Tages kommt A kurz vor Ladenschluss in den Kiosk des K. Während der Inhaber K die Kasse zählt, nutzt A seine Gelegenheit und schleicht sich von hinten an den K heran. Sogleich hält A dem K eine fünfzig Zentimeter lange und schwere Brechstang...

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