Examensreport: 1. Examen StR aus dem November 2018 NRW

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 

Eines Tages kommt A kurz vor Ladenschluss in den Kiosk des K. Während der Inhaber K die Kasse zählt, nutzt A seine Gelegenheit und schleicht sich von hinten an den K heran. Sogleich hält A dem K eine fünfzig Zentimeter lange und schwere Brechstange in den Rücken und schreit währenddessen: „Nicht bewegen, sonst mache ich dich kalt!“. Wie von A von vornherein erwartet, hält K die Brechstange für eine Schusswaffe und ist Starr vor Angst. So kann A also ungehindert die Geldscheine ergreifen und fliehen.

K kann sich aber detailliert an das Aussehen des A erinnern und diesen daher genau beschreiben. Aufgrund seiner Beschreibung wird A also alsbald von den Polizeibeamten aufgefunden und (ordnungsgemäß) in die Strafvollzugsanstalt gebracht. Dort trifft A auf den X. X und A freunden sich sofort an, so dass der X den A in seine Ausbruchspläne einweiht und diesen auffordert, seinen Plan mit ihm durchzuziehen und aus der Vollzugsanstalt auszubrechen. Der Plan des X sieht also vor, den gehbehinderten Strafvollzugsbeamten B während der Essensausgabe mit abmontierten Stuhlbeinen niederzuschlagen. Hierbei nimmt X billigend in Kauf, dass B auch tödlich verletzt werden könnte. Zwar stimmt A dem Plan gegenüber X zu, möchte aber insgeheim gar nicht ausbrechen. Durch die Zustimmung des A fühlt X sich in seinem Tatentschluss nun endgültig bestärkt. Sodann beginnen beide einen Tag später, um den Plan dementsprechend in die Tat umzusetzen, die Beine eines Stuhls abzuschrauben und  im Essensraum für den darauffolgenden Tag bereitzulegen. A bekommt jedoch ein so schlechtes Gewissen, dass er die Beamten von dem Plan unterrichtet und diese es so schaffen die Stuhlbeine rechtzeitig beiseite zu schaffen. Daraufhin wird X in einen anderen Bereich verlegt.

Nach der Freilassung des A, trifft es diesen besonders schwer. Seine Freundin hat nun genug von seiner kriminellen Ader und wirft diesen aus der Wohnung. A weiß nicht wohin, aber er weiß sich auch zu helfen und ruft sodann die Wohnwagenvermietung an. A möchte, solange bis er eine neue Wohnung gefunden hat, in einem Wohnwagen leben. Sogleich vereinbart er mit dem Vermieter einen Termin. Um zu der Wohnwagenvermietung zu gelangen, fährt A mit der Straßenbahn.  Die Aufschrift „Zutritt nur mit gültigem Fahrschein“ umgeht er bewusst und fährt ohne einen gültigen Fahrschein. Während der gesamten Fahrt hat A ein schlechtes Gewissen. Als der Kontrolleur M auf den A zukommt und nach seinem Fahrschein verlangt, zeigt A sein längst abgelaufenes Semesterticket, in der Hoffnung, dass der Kontrolleur aufgrund des Gedränges nicht so genau hinschaut und das Ticket für gültig hält. Tatsächlich sieht M auch nicht so genau hin, sondern geht nach kurzer und überfliegender Ansicht weiter, um mit der Kontorolle der anderen Fahrgäste fortzufahren. A ist aufgrund des „taktischen Schachzuges“ stolz auf sich. Schließlich hat er so das erhöhte Entgelt von 60 Euro gespart.

Nachdem A die Miete für den Mietwohnwagen gezahlt hat, fährt er mit diesem davon. Da er allerdings auch in der ganzen nächsten Zeit keine neue Wohnung findet, beschließt er, den Wohnwagen einfach über die Vertragslaufzeit hinzu zu nutzen, obwohl er ausdrücklich wegen lukrativen Vermietungsmöglichkeiten darauf hingewiesen wurde, dass die Vertragslaufzeit nicht verlängert werden könne. Nur so kann A aber weiter im Trockenen schlafen. Um mit dem Wohnwagen nicht weiter aufzufallen, verbleibt A mit diesem an einem Ort und fährt nicht mehr durch die Stadt.

Da A nun wieder ein schlechtes Gewissen plagt und er denkt, dass er sich durch den Vertragsbruch strafbar gemacht hat, will er diese Straftat vertuschen. Dazu, so überlegt sich A, möchte er den Wohnwagen verbrennen. A kauft einen Benzinkanister und verteilt das Benzin im Wohnwagen und zündet diesen anschließend von außen an. In der Hoffnung, dass der Vermieter den Wohnwagen gegen Diebstahl und sonstige Beeinträchtigungen des Mieters versichert hat, will er dem Vermieter keinen „Schaden“ zufügen. Dafür will er ihn am nächsten Tag, also noch vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit, als gestohlen melden. Aufgrund des Feuers wird der Wohnwagen komplett zerstört. Außerdem kommt der wohnungslose O, der sich hinter dem Wohnwagen schlafen gelegt hat, nur um ein Haar durch die herunterfallenden Teile mit seinem Leben davon. Von dem O hatte A jedoch zu keinem Zeitpunkt Kenntnis.

Noch bevor A den Wohnwagen als gestohlen melden kann, wird er festgenommen.

Prüfen Sie die Strafbarkeit von A und X.

**Bearbeitervermerk:**Nicht zu prüfen sind §§ 303, 234, 239a StGB. Sämtliche Anträge sind noch nicht gestellt.

 

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