„Als würde mein Gehirn brennen“ – Anklage wegen 88-fachen versuchten Mordes via Skype

„Als würde mein Gehirn brennen“ – Anklage wegen 88-fachen versuchten Mordes via Skype

Mann überredet Frauen via Skype sich Stromschläge zu verpassen

Vor dem Landgericht München II ist ein Mann wegen versuchten Mordes in 88 Fällen angeklagt. Er hat Mädchen und Frauen via Skype dazu gebracht, sich selbst lebensgefährliche Stromschläge zuzufügen.

 

 

Worum geht es?

Aktuell muss sich ein 30-jähriger IT-Kaufmann vor dem Landgericht München II verantworten. Er ist wegen versuchten Mordes in 88 Fällen angeklagt. Der Mann aus Würzburg soll sich über mehrere Jahre als Arzt bzw. Mediziner ausgegeben haben und so Mädchen und Frauen dazu gebracht haben, sich selbst Stromschläge zuzufügen. Er gab vor, dass es sich um „Experimente für eine medizinische Studie“ handle und sie dafür eine hohe „Aufwandsentschädigung“ erhalten würden.

Alles geschah über das Internet. Seine Opfer fand er über Online-Plattformen, auf denen nach Minijobs gesucht wurde. Nachdem er den Kontakt aufgenommen hatte, verabredete er sich mit den Mädchen und Frauen über Skype. Er instruierte sie zu den „Experimenten“ und schaute ihnen dabei zu, wie sie sich unter Strom setzen. Sie setzten sich Elektroden an die nackten Füße oder an die Schläfen und griffen dann mit Gegenständen in die Steckdose. Dabei schossen ihnen bis zu 230 Volt durch die Körper. Dadurch erlitten die „Probandinnen“ starke Schmerzen. Manche wurden sogar bewusstlos, wie zum Beispiel ein 16 Jahre junges Mädchen. Es musste nach dem „Experiment“ stationär behandelt werden. Erst jetzt wurde man auf das Treiben des vermeintlichen Arztes aufmerksam.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten sexuelle Motive vor. Er habe die Stromschläge per Skype angeordnet und aufgezeichnet, um sich daran sexuell zu befriedigen. Dabei habe er den Tod der Mädchen und Frauen billigend in Kauf genommen.

 

Werkzeuge gegen sich selbst

Der Angeklagte hat seine Opfer bis zu den Gerichtsverhandlungen nie in der Realität getroffen, auch hat er ihnen die Stromschläge nicht selbst zugefügt. Trotzdem gilt er als mutmaßlicher Täter. Dies wird durch die verschiedenen Formen der Täterschaft in unserem Strafrecht möglich, die in § 25 StGB geregelt sind.  

(1)  Als Täter wird bestraft, wer die Tat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2)  Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Hier wirft ihm die Staatsanwaltschaft die Tatbegehung in mittelbarer Täterschaft gemäß § 25 I Alt. 2 StGB vor, denn er setzte seine Opfer nicht selbst unter Strom, sondern brachte sie dazu, sich selbst zu verletzen. Wann eine Straftat genau „durch einen anderen“ begangen wird, ist nicht vom Gesetzgeber konkretisiert worden. Die entwickelte Definition ist recht bildlich ausgefallen: Der mittelbare Täter bedient sich fremder Hände zur Begehung einer eigenen Tat, wobei er eine andere Person als sein Werkzeug benutzt.

Eine Form der mittelbaren Täterschaft ist die sogenannte Irrtumsherrschaft. Darunter versteht man eine mittelbare Täterschaft kraft überlegenen Wissens. Eine solche ist auch in Zwei-Personen-Verhältnissen denkbar, wenn der mittelbare Täter sein Opfer zum „Werkzeug gegen sich selbst“ macht. Genau so ist die Konstellation hier zwischen dem Angeklagten und seinen Opfern anzunehmen. Durch seine Täuschung, dass es sich um eine medizinische Studie handele und keine Gefahr dabei für sie bestünde, verkannten die Mädchen und Frauen den selbstschädigenden Charakter ihres Handelns. Sie waren Werkzeuge gegen sich selbst.

 

Prominente Fälle der mittelbaren Täterschaft

Spätestens jetzt solltest Du unbedingt an zwei prominenten Fälle zur mittelbaren Täterschaft denken. Zum einen ist das der berühmte Sirius-Fall aus dem Jahr 1983, der vom BGH entschieden wurde. In dem Fall konnte der Täter A sein späteres Opfer B davon überzeugen, er sei ein Abgesandter vom Stern Sirius. Er habe den Auftrag, die Menschheit zu retten. Wenn der Körper von B auf dem Planeten Erde zerfiele, würde B in einem neuen Körper auf einem anderen Planeten weiterleben. Allerdings müsse sie vorher ihren alten Körper auf der Erde durch einen neuen ersetzen – also sich töten. Hintergrund war eine abgeschlossene Lebensversicherung, an die der A gelangen wollte. In diesem berühmten Fall geht es um die Abgrenzung von strafbarer Tötung in mittelbarer Täterschaft und strafloser Teilnahme am Suizid. Du kannst den ganzen Fall mit Erläuterungen hier nachlesen.

Ein anderer Klassiker betrifft den Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft. Dieser ist im vor dem Landgericht München II verhandelten Fall bestimmbar. Denn ein Versuchsbeginn ist spätestens dann anzunehmen, wenn in der Person des Werkzeugs ein unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestandes vorliegt. Dies ist hier gegeben, als sich die „Probandinnen“ die Stromstöße zufügten. In anderen Fällen kann der Versuchsbeginn aber schwierig sein. Bekanntestes Beispiel dafür dürfte die Bärwurz-Entscheidung****des BGH aus dem Jahr 1994 sein, als ein Apotheker in seinem Haus ein scheinbar ungefährliches Fläschchen aufstellte, indem Gift enthalten war, um sich vor Einbrechern zu schützen. Alle relevanten Informationen dazu kannst Du hier nachlesen.

 

Und wie geht es vor dem Landgericht weiter?

Das Verfahren vor dem Landgericht München II läuft aktuell. Allerdings wurden bereits Anhaltspunkte bekannt, dass der vermeintliche Arzt möglicherweise vermindert schuldfähig sei und daher strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. In diesem Fall käme eine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung in Betracht. Ein Urteil in dem Fall wird Ende 2020 erwartet.

Schaue Dir hier die prüfungsrelevanten Lerneinheiten zu diesem Thema an:

 - [**Versuch**](https://jura-online.de/lernen/versuch/387/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Mann_angeklagt_wegen_8_8_fachen_versuchten_Mordes_via_Skype)

 - [**Mittelbare Täterschaft,§ 25 I 2.Alt StGB**](https://jura-online.de/lernen/mittelbare-taeterschaft-25-i-2-alt-stgb/676/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Mann_angeklagt_wegen_8_8_fachen_versuchten_Mordes_via_Skype)

 - [**Mord, § 211 StGB**](https://jura-online.de/lernen/mord-211-stgb/748/excursus?utm_campaign=Wusstest_Du_Mann_angeklagt_wegen_8_8_fachen_versuchten_Mordes_via_Skype)