Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)
A befindet sich in Geldnot. Um seine finanzielle Situation also zu verbessern, beschließt er zusammen mit seinem Komplizen B, den 11-jährigen Sohn (S) des Millionärs V zu entführen und Lösegeld zu fordern. Sodann lauert der A dem S auf und schlägt ihn von hinten mit einem gezielten Schlag nieder, sodass der S bewusstlos wird. Um den S Fortzuschaffen, trägt A den Jungen zum Auto, packt ihn in den Kofferraum und fährt mit dem Auto zu einer nahegelegenen Hütte in einen Wald. Der S ist die ganze Zeit bewusstlos, hiervon geht der A auch aus. An der Hütte wartet bereits der B. A und B schließen den S in die Hütte ein. Nach kurzer Zeit kommt der S hier wieder zu sich. A und B verpflegen den S abwechselnd. Eine Woche später meldet sich der A, wie vorher mit B abgesprochen, bei dem V und verlangt von diesem 1 Mio EUR, wenn dieser seinen Sohn lebend wiedersehen möchte. Die Übergabe des Geldes sowie die Freilassung des Jungen sollten auf einer Lichtung in der Nähe der Hütte stattfinden.
Der V reagiert jedoch anders als erwartet. Er entscheidet sich, das Lösegeld nicht zu zahlen. Vielmehr lässt er eine Aufnahme im Fernsehen veröffentlichen, in der er 1 Mio EUR „Kopfgeld“ an denjenigen verspricht, der ihm den Täter „tot oder lebendig“ bringt.
Daraufhin bekommt es der B mit der Angst zu tun. Er eilt zur Hütte und lässt den S laufen. Der S, der um sein Leben fürchtet, eilt in den Wald hinein, stolpert und stürzt in eine Schlucht. Er stirbt sofort.
Der A ist trotz der Aufforderung des V entschlossen an seinem Plan festzuhalten, denn von dem Alleingang des B hat A nichts mitbekommen. Den V möchte A also erneut kontaktieren und hierbei an sein Mitgefühl appellieren, um so doch noch an das Lösegeld zu kommen. Als er zur Hütte geht, sieht er allerdings den Körper des S und ist erschrocken. Er erkennt jetzt, dass er sein Ziel, das Lösegeld von dem V zu bekommen, unter keinen Umständen erreichen kann. Daraufhin fällt A den Entschluss, den B zu töten. Er will anschließend die Leiche des B zum V bringen und erklären, er habe den B entdeckt, wie er den toten S begrub. Plangemäß tötet der A den B mit einer Schrotflinte. Bei der Tötung geht es dem A aber nicht vorwiegend darum, dass Kopfgeld zu erhalten, hauptsächlich will er nicht als Täter entdeckt werden.
Der A bringt die Köper des S und des B zum V. Der V ist von dem Anblick seines Sohnes zu tiefst erschüttert und händigt dem A das „Kopfgeld“ aus.
Wie haben sich A und V strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk:
§ 140, § 225, § 240 StGB sind ausgeschlossen.
Wenn Du die zu prüfenden Delikte der Klausur noch einmal genau unter die Lupe nehmen möchtest, dann sende uns eine E-Mail mit dem Betreff “Examensreport Strafrecht” an info@jura-online.de und wir schalten Dir ein kostenloses Strafrechtspaket für 5 Tage frei, so dass Du Zugriff auf alle strafrechtlichen Lerneinheiten hast.
Viel Spaß und viel Erfolg beim eigenständigen Lösen der Klausur
Dein Jura-Online Team
Du möchtest weiterlesen?
Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.
Paket auswählen