Examensreport: StR 1. Examen Oktober 2019 NRW

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 

Ausgangsfall:

A wohnt mit ihren zwei Kindern, dem einjährigen S und der zweijährigen T in einer Wohnung in Köln. Der Lebensgefährte der A, B, kann sein Miete nicht mehr bezahlen und zieht aus diesem Grund zu A. A und B sind beide drogenabhängig. 

Nach dem Tod ihres Ehemannes arbeitet A in Nachtschicht bei einem Logistikunternehmen. Durch die anstrengende Nachtarbeit ist A zunehmend erschöpft und müde. Daher übernimmt B, auf Bitte der A,  öfters die Ernährung und Pflege der Kinder. Teilweise übernimmt B auch selbstständig diese Aufgaben. Eines Tages ist B sehr unzufrieden über die aktuelle Situation und mit der Betreuung der Kinder überfordert. Daraufhin ruft er die A zu sich und erklärt ihr: „Ich werde mich zukünftig nicht mehr um Deine blöden Kinder kümmern. Schau, dass du das alleine auf die Reihe bekommst“.

Dennoch ernährt und pflegt A ihre Kinder nicht, sodass diese zunehmend verwahrlosen. Dabei ist A bewusst, dass die Kinder erhebliche Schmerzen erleiden und auch sterben könnten. Sie denkt sich aber: „Das ist mir alles zu viel. Das ist mir jetzt auch alles völlig egal“. Auch B erkennt die Zustände der Kinder und die Möglichkeit, dass diese ohne Ernährung sterben könnten, unternimmt allerdings aus Gleichgültigkeit ebenfalls nichts. Dabei ist A und B jeweils bewusst, dass sie ohne Weiteres die Kinder ernähren und dadurch retten könnten.

Als die Nachbarin N von den Zuständen der Kinder erfährt, alarmiert sie das Jugendamt, das die Kinder vor den Augen der regungslosen A aus der Wohnung schafft. Die Kinder überleben, haben allerdings durch die Unterernährung erhebliche Schäden an inneren Organen erlitten und müssen daher auf der Intensivstation behandelt werden. Nach mehreren Wochen sind die Verletzungen allerdings folgenlos abgeheilt. Hätten die Kinder in den nächsten zwei Tagen nach dem Eingreifen des Jugendamtes keine Nahrung erhalten, wären sie gestorben.

Aufgabe 1: Wie haben sich A und B nach dem StGB strafbar gemacht?

 

Fallfortsetzung:

S und T werden in einer Pflegefamilie untergebracht. Eines Tages bietet die abergläubische Freundin C der Familie an, mit S und T einen Ausflug zu unternehmen. Die Pflegeeltern stimmen dem zu, da C versichert, dass sie gut auf die beiden aufpassen werde. C besteigt mit den Kindern, die beide noch nicht schwimmen können, ein Schiff, um eine Seen-Rundfahrt zu unternehmen. Plötzlich rast ein Motorboot aufgrund eines Defekts der Steuerung auf das Schiff zu und kollidiert mit diesem. Das Schiff kentert und geht unter. C, T und S fallen ins Wasser. C rettet T und schwimmt mit ihr mit Mühe an das Seeufer, wo beide medizinisch versorgt werden. S wird kurz nachdem er in das Wasser fällt bewusstlos und ertrinkt. C stellte sich vor, beide Kinder retten zu können. Sie rettete S allerdings nicht, da sie davon ausging, dass S ein schlechtes Wesen habe, das erst in späteren Lebensjahren zum Vorschein kommen werde. Sie ließ S ertrinken, um die zukünftige Bevölkerung vor ihm zu schützen. Tatsächlich war es der C allerdings nur möglich ein Kind zu retten, da sie eine schlechte Schwimmerin war.

Aufgabe 2: Wie hat sich C nach dem StGB strafbar gemacht? Berücksichtigen Sie dabei nur Straftatbestände aus dem 16. Abschnitt des StGB.

 

Eventuell erforderliche Strafanträge gelten als gestellt. Gehen Sie bei der Bearbeitung davon aus, dass A, B und C völlig schuldfähig sind.

Wenn Du die zu prüfenden Delikte der Klausur noch einmal genau unter die Lupe nehmen möchtest, dann sende uns eine E-Mail mit dem Betreff  “Examensreport Strafrecht”  an info@jura-online.de und wir schalten Dir ein kostenloses Strafrechtspaket für 5 Tage frei, so dass Du Zugriff auf alle strafrechtlichen Lerneinheiten hast.

Viel Spaß und viel Erfolg beim eigenständigen Lösen der Klausur
Dein Jura-Online Team

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen