CICERO-Urteil
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen eine Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen einer Zeitschrift. Der Beschwerdeführer ist Chefredakteur und Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes des in Potsdam erscheinenden Politikmagazins CICERO.
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